Jutta Jell jetzt im WDR

Jutta Jell jetzt im WDR

Der Kampf um die Rente geht in die nächste Runde

Obwohl sie nachweislich 38 Jahre mit ihrem verstorbenen Mann, einem Bergmann, zusammengelebt hatte, wurde Jutta Jell vom Landessozialgericht die Rente abgesprochen. Und zwar aufgrund massiver Intervention der Bundesknappschaft¹.

Korrespondenz aus Neukirchen-Vluyn
Der Kampf um die Rente geht in die nächste Runde
Jutta Jell (foto: privat)

Das Gericht beruft sich formal auf die geltende Sozialgesetzgebung, nur weil sie nicht lange genug verheiratet waren. Dabei hatte das Sozialgericht Duisburg mittels Zeugen einwandfrei nachgewiesen, dass sie auch nach dem geltenden Recht den vollen Rentenanspruch hat.


Die Gesetzesauslegung des Landessozialgerichtes zugunsten der Knappschaft wurde vom Bundessozialgericht sowie vom Bundesverfassungsgericht geteilt. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blieb ohne Erfolg.


Wenn also mit den geltenden Gesetzen die Betroffenen nicht zu ihrem Recht kommen, müssen eben die Gesetze geändert werden. Das liegt schon lange auf der Hand, da die Sozialgesetzgebung nicht mehr den allgemeinen Lebensgewohnheiten entspricht. Im Übrigen hat kein Gesetz so viele Änderungen erfahren wie die Sozialgesetzgebung.


Allerdings geht es dieses Mal um eine Änderung im Interesse der Betroffenen und nicht der Rentenkassen! Das geht nicht ohne Kampf, den Jutta Jell inzwischen im Interesse von Millionen gleichermaßen Betroffenen führt. Nach dem Motto: Aufgeben ist keine Option!

 

Aufgrund des allgemeinen Interesses bezüglich der rechtlichen Gleichstellung von Lebens- oder Verantwortungsgemeinschaften bereitet Jutta jetzt zusammen mit verschiedenen Unterstützern, Initiativen und Organisationen einen Gesetzgebungsantrag an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vor. Bei einer Unterschriftenzahl von 50.000 binnen sechs Wochen wird sie im Petitionsausschuss zugelassen und vom Bundestagsabgeordneten Jan Dieren (SPD) (Moers) aktiv vertreten.


Der Bericht im WDR soll gerne weitere Unterstützer anregen. Er ist zu sehen in der Mediathek Lokalzeit Duisburg, Sendung vom 29. Juli um 19.30 Uhr. Der Beitrag beginnt um 19.36 Uhr. Das Ruhrtribunal am 24. August wird dies ebenfalls zum Thema der Politik der verbrannten Erde der RAG machen.