Rentenerhöhung
Die Kritiken sind berechtigt
Zu meinem Beitrag „Arme Rentner gehen fast leer aus“, die am 22. Juli auf Rote Fahne News erschienen ist, gab es berechtigte Kritiken aus Bonn und Dresden.
Ich habe in meinem Beitrag versäumt zu schildern, dass sich die Rentenerhöhung für Bezieher von Grundsicherung oder vom Bürgergeld überhaupt nicht auswirkt, da diese mickrigen Rentenerhöhungen sofort mit der Grundsicherung oder dem Bürgergeld verrechnet werden. Auch gibt es wegen der unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkte der Rente und der Transferleistungen sogar Verluste für die Leistungsbezieher, was in der Kritik völlig zu Recht erwähnt wurde.
Kosten für die Unterbringung in Pflegeheimen wirken sich – bei Erhöhung – nicht nur auf die Empfänger von Renten aus, sondern auf alle Pflegebedürftigen. Eine Rentenerhöhung ist jedoch unabhängig von einer Pflegesatzerhöhung in Einrichtungen für Pflegedürftige.