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Kriminalisierung der Palästinasolidarität abgelehnt - Freispruch für Emil Bauer!

In der Hauptverhandlung vom 17. Juli 2025 sprach das Amtsgericht Augsburg Emil Bauer vom Anklagevorwurf der angeblichen „antisemitischen Volksverhetzung“ frei. Die Anklage war erhoben worden, weil er in einem Beitrag auf einer Kundgebung des Bündnisses „Augsburg für Palästina“ erklärt hatte, dass man „gegen diesen Völkermord in Gaza hier nicht einfach zuschauen dürfe.“

Von einem Korrespondenten
Kriminalisierung der Palästinasolidarität abgelehnt - Freispruch für Emil Bauer!
Flagge Palästinas (Bild: Pok Rie, Bildlizenz: Pexels)

Dies sei auch eine Schlussfolgerung aus der Losung „nie wieder Faschismus, nie wieder Holocaust“. Auch das Vorgehen gegen das palästinensische Volk in Gaza sei eine Art Holocaust. Emil Bauer machte in einer Erklärung zu Beginn der Verhandlung auch deutlich, dass es ihm in keinem Falle darum gegangen wäre, mit seinem Beitrag den „Holocaust des Hitlerfaschismus zu verharmlosen“ und er als Mitglied der MLPD seit seiner Jugend „gegen Faschismus und Antisemitismus, aber auch gegen jeglichen Völkermord“ kämpfe und seine Grundüberzeugung durch den Anklagevorwurf „auf den Kopf gestellt und damit auch die Palästinasolidarität kriminalisiert“ werden solle. Auch die Kosten des Verfahrens muss die Staatskasse tragen.

 

Mit dem Urteil (Aktenzeichen: 05 Cs 1902 Js 143407/24) hat das Gericht auch die haltlosen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und Polizei abgelehnt, die das Vorgehen des israelischen Regimes als letztlich berechtigte "Selbstverteidigung" gegen angeblich „völkerrechtswidrige Angriffe“ auf den israelischen Staat ansehen. Der Verteidiger von Emil Bauer, Rechtsanwalt Roland Meister wies auch darauf hin, dass die Verwendung des Begriffs „Holocaust“ auch Gegenstand der Wissenschaft und Forschung ist. So wurde bereits der Genozid an den Armeniern als Holocaust bezeichnet. Der jüdische Religionsphilosoph Morris Raphael Cohen hatte 1945 im Vorwort zu dem Buch Legal Claims against German von „Millionen überlebender Opfer des Naziholocaust, Juden wie Nichtjuden“ geschrieben.

 

Emil Bauer habe selbst in der Verhandlung deutlich gemacht, dass er den historisch einmaligen Holocaust gegenüber dem jüdischen Volk nicht mit dem Genozid am palästinensischen Volk gleichsetzen wolle. Seitens der Staatsanwaltschaft werde aber der gegenwärtige Genozid am palästinensischen Volk relativiert und sogar infrage gestellt, was unter keinen Umständen akzeptiert werden könne, weil damit die Verbrechen des israelischen Regimes letztlich gerechtfertigt werden. Über die Verstöße des israelischen Regimes gegen das Völkerstrafrecht und die UN-Völkermordkonvention, das „Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ vom 9. Dezember 1948 findet gegenwärtig weltweit eine Auseinandersetzung statt mit dem Ziel, dass dieser Völkermord sofort gestoppt und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Sowohl das Völkerstrafrecht als auch die Völkermordkonvention sind unmittelbare Schlussfolgerungen aus den Verbrechen des Hitlerfaschismus. Die Versuche, Emil Bauer und die Palästinasolidarität in Augsburg zu kriminalisieren, sind auch ein Versuch, diese notwendige Auseinandersetzung zu unterbinden. Das Gericht begründete den Freispruch unter anderem damit, dass aufgrund des Grundrechtes der Meinungsfreiheit die "Aussage zum Holocaust in den Zusammenhang mit der gesamten Rede zu stellen und dann die meinungsfreundlichste Auslegung dem Urteil zugrunde zu legen“ ist. Demnach ging es Emil Bauer darum, auf die Lage in Gaza aufmerksam zu machen und dafür die israelische Regierung zu kritisieren und nicht darum den Holocaust am jüdischen Volk zu verharmlosen. Das sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt und deshalb nicht strafbar.

 

Das Urteil ist ein Erfolg für die ganze Palästina-Solidaritätsbewegung und gegen die Versuche, diese zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Entsprechend groß war die Begeisterung danach. Der Prozess wurde solidarisch begleitet und der Freispruch wurde als ein Erfolg der Solidaritätsbewegung in Augsburg bewertet. Bei einer Kundgebung vor dem Prozess beteiligten sich mehr als 50 Personen. In einer ganzen Reihe von Redebeiträgen wurde der Völkermord am palästinensischen Volk und dessen Unterstützung durch die Bundesregierung verurteilt und Emil Bauer ausdrücklich die Solidarität ausgesprochen. Deutlich gemacht wurde auch, dass nicht Emil Bauer und die Palästinasolidarität auf die Anklagebank gehörten, sondern das israelische Regime und seine Unterstützer in der Bundesregierung. Für die weitere Arbeit – so waren sich alle einig – ist der Freispruch eine große Ermutigung und ein Ansporn, die Solidaritätsarbeit zu intensivieren.

 

Herzlichen Glückwunsch!