Weitere Schlappe für Merz-Regierung
Afghanische Familie darf nach Deutschland!
Das Verwaltungsgericht Berlin gewährte der afghanischen Klägerin und 13 weiteren Familienmitgliedern somit Eilrechtsschutz vor den deutschen Behörden, die trotz der bereits erteilten Erlaubnis, einzureisen, die Familie nun ihrem Schicksal überlassen wollten. Die müssen den hilfesuchenden Menschen nun entweder umgehend, mit oder ohne Zähneknirschen, ein Visa ausstellen oder Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die Kabul Luftbrücke berichtet über diesen aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Verfahren auf umgehende Erteilung von Visa zugunsten einer afghanischen Klägerin entschieden. Die hochgefährdete Wissenschaftlerin und Schriftstellerin erhielt im Oktober 2023 Aufnahmezusagen für sich und ihre Familie und wartet seitdem in Pakistan auf die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen. Da die pakistanische Regierung ihren Aufenthaltstitel nicht verlängert hat, droht ihr jederzeit die Abschiebung nach Afghanistan.
Das Verwaltungsgericht bestätigte umfassend die Argumentation der Klägerin: Aufnahmezusagen sind rechtlich verbindlich. Die Bundesrepublik Deutschland muss diese umsetzen. Auch eine neu gewählte Bundesregierung darf nicht die Verfahren in Pakistan aussetzen und die Vergaben von Visa verweigern, weil sie hofft, die dort wartenden afghanischen Frauenrechtlerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Akademikerinnen und Künstler, Sportlerinnen und viele andere, denen die Aufnahme in Deutschland zugesagt wurde, würden dann freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren.
Das Gericht bestätigte auch, dass den wartenden schutzbedürftigen Afghan:innen jederzeit die Abschiebung nach Afghanistan droht, wo sie akut bedroht sind. Der Beschluss, gegen den die Bundesregierung Beschwerde noch einlegen kann, ist nicht nur eine Einzelfallentscheidung. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt grundsätzlich und mit Blick auf alle Menschen mit einer deutschen Aufnahmezusage klar: Die Bundesregierung ist rechtlich verpflichtet, die Zusagen umzusetzen, und zwar schnell. Ansonsten drohen Schäden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Die Bundesregierung muss sofort handeln, um zu verhindern, dass diese Menschen in den nächsten Wochen und Monaten nach Afghanistan abgeschoben werden. Dazu ist sie nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verpflichtet. Neben der erfolgreichen Klägerin unterstützen zahlreiche deutsche Anwaltskanzleien, Organisationen wie die Kabul Luftbrücke sowie engagierte Einzelpersonen die afghanischen Schutzsuchenden. Mehr als zwei Dutzend Fälle wurden bereits am Verwaltungsgericht anhängig gemacht. Die Klagewelle wird noch in dieser Woche fortgesetzt. Dazu ermutigt auch die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.