Pressemiteilung der Kanzlei Meister & Partner

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Rechtsanwaltskammer Hamm stellt Aufsichtsverfahren gegen Roland Meister ein

Für die Anwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen schreibt Rechtsanwalt Peter Klusmann über einen Erfolg:

Die Ausländerbehörde der Stadt Gladbeck ist mit ihrem Versuch, das konsequente Eintreten von Rechtsanwalt Roland Meister für die Interessen seines Mandanten zu maßregeln, gescheitert. Rechtsanwalt Meister ist seit mehr als 40 Jahren im Kampf für demokratische Rechte und Freiheiten, als Anwalt politischer Verfolgter sowie in politischen Strafverfahren tätig und dafür bekannt, dass er die Interessen seiner Mandanten konsequent vertritt,

Völlig zu Recht hatte er in einem ausländerrechtlichen Verfahren mehrfach rechtswidriges Vorgehen der Stadt Gladbeck angegriffen:

Zunächst war sein Mandant unter Missachtung einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus der Haft heraus gewaltsam dem Türkischen Generalkonsulat in Hürth vorgeführt worden. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Meister Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 11 K 2917/24) erhoben. In seiner Beschwerdeschrift vom 4. Juli 2024 heißt es u. a.: „Angesichts der deutschen Erfahrungen mit einer faschistischen Willkürherrschaft kann nicht akzeptiert werden, dass seitens einer deutschen Bürgermeisterin und Ihrer Behörde Gerichtsbeschlüsse ignoriert werden.“

 

Nach der Haftentlassung wurde sein Mandant dann bei einem Vorsprachetermin im Ausländeramt am 13. Januar 2025 zur Verlängerung seiner Duldung völlig überraschend zum Amtsgericht Gladbeck verbracht und dort der Haftrichterin vorgeführt. Weder Rechtsanwalt Meister noch sein Mandant waren über die beabsichtigte Inhaftierung informiert worden. Für eine Inhaftierung gab es keinerlei Rechtsgrundlage, sodass das Amtsgericht Gladbeck die Anordnung eines sogenannten „Ausreisegewahrsams“ ablehnte.

 

Anstatt nun ihren mehrfachen Rechtsbruch einzugestehen und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen, erhob das Rechtsamt der Stadt Gladbeck am 21. Februar 2025 Beschwerde gegen Rechtsanwalt Meister bei der Anwaltskammer Hamm, in der es verschiedene haltlose und sachlich unzutreffende Vorwürfe verbreitete. Allen Ernstes warf es ihm u. a. vor, dass er in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde auf die Erfahrungen aus dem deutschen Faschismus verwiesen hat.

 

Das alles sollte offensichtlich dem Ziel dienen, kritische Anwaltstätigkeit zu unterdrücken, sie abzustrafen und vom eigenen Rechtsbruch abzulehnen. Dieser Versuch wurde auch von der Rechtsanwaltskammer Hamm letztlich nicht akzeptiert: Mit Schreiben vom 9. April 2025 teilte sie der Stadt Gladbeck mit, dass ein Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften, insbesondere das sogenannte „Sachlichkeitsgebot“, nicht vorliegt. Daraufhin nahm die Stadt Gladbeck ihre Beschwerde zurück.

 

Skandalös ist allerdings, dass die Verantwortlichen der Stadt Gladbeck weiterhin keinerlei Veranlassung sehen, sich für ihr Vorgehen zu entschuldigen, im Gegenteil: Ausdrücklich betonen sie, dass sich die Rücknahme der Beschwerde „ausschließlich auf die seitens der Rechtsanwaltskammer erteilten rechtlichen Hinweise stützt“.

 

Die Forderung, dass sich die Verantwortlichen der Stadt Gladbeck entschuldigen und Rechtsanwalt Meister rehabilitieren müssen, ist daher weiterhin berechtigt. Ein solcher Angriff auf die anwaltliche Tätigkeit darf sich nicht wiederholen!