Pressemitteilung des Solidaritätskreises CATL-Kollegen
„CATL beharrt in Güteverhandlung auf Standpunkt“
Unter der Überschrift „Zuordnungsverwirrung oder politische Abmahnung? CATL beharrt in Güteverhandlung auf Standpunkt“, hat der Solidaritätskreis CATL-Kollegen das Folgende veröffentlicht:
Am Dienstag, den 8. Juli 2025, fanden zwei von drei Güteterminen im Kampf gegen Abmahnungen am Erfurter Arbeitsgericht statt. Kämpferische IG-Metall-Betriebsräte bei CATL hatten Klage eingereicht, weil sie für das Tragen eines Transparentes am 1. Mai in Erfurt eine Abmahnung bekommen hatten. Auf dem Transparent war zu lesen: „CATL Kolleginnen und Kollegen gegen Faschismus, Rassismus und Krieg. IG-Metall-Mitglieder CATL Arnstadt.“ CATL bemängelte, dass ihr Logo verwendet worden sei und unter dessen Verwendung der Anschein erweckt wäre, die Kollegen hätten Aussagen im Namen des Unternehmens getroffen, die nicht genehmigt seien.
Im Prozess kam es zu keiner Einigung. Die Klägerin und der Kläger waren sich keiner Schuld bewusst, sondern bestanden auf ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie verwiesen in ihren Statements auf die Geschichte des 1. Mai und die in Deutschland seit Jahrzehnten gängige Praxis, dass Belegschaften am 1. Mai unter Verwendung des Logos des Betriebes, bei dem sie arbeiten, ihre Forderungen auf die Straße bringen. „Wo kommen wir dahin, wenn man dafür abgestraft wird, sich gegen Faschismus, Rassismus und Krieg zu positionieren?“, so die Klägerin. Der Anwalt der Konzernseite, Prof. Dr. Sascha Leese, behauptete, dass die Abmahnungen nichts mit dem Inhalt zu tun hätten und er selbst und ausdrücklich auch CATL diese Werte teilen. Wenn dies der Fall ist, wozu dann diese Abmahnung? Es würde eine „Zuordnungsverwirrung“ laut Markenrecht vorliegen, so Prof. Dr. Leese, worauf der Anwalt des DGB Rechtsschutz konterte: „Man muss schon ziemlich verwirrt sein, um hier eine Zuordnungsverwirrung zu sehen.“
Anscheinend hofft CATL darauf, dass hier gerichtlich festgestellt wird, dass Belegschaften auf Demonstrationen nicht mehr sagen dürfen, wo sie arbeiten. Hier ist ein grundsätzliches Recht der Arbeiterbewegung berührt! Die Klägerin und der Kläger zeigten sich bereit, dieses Recht zu verteidigen.
Vor dem Gerichtsprozess hatte der Solidaritätskreis eine Kundgebung organisiert. Der Stadtvorstand der Erfurter Linkspartei überbrachte seine Grüße im Namen des Vorsitzenden Steffen Kachel und führte aus, dass mit diesen Abmahnungen grundsätzliche Rechte der Beschäftigten angegriffen werden und dass Union-Bashing bei CATL alle angeht. Tassilo Timm sprach für die MLPD Thüringen und brachte ein, dass Arbeiterinnen und Arbeiter auf der ganzen Welt eine Verantwortung im Kampf gegen Faschismus, Rassismus und Krieg haben und es den Monopolkonzernen ein Dorn im Auge ist, wenn die Arbeiter in diesen Fragen mehr Selbstbewusstsein entwickeln. Eine IG-Metall-Betriebsrätin von Opel Eisenach berichtete von Demonstrationen, bei denen sie und ihre Kolleginnen und Kollegen ganz selbstverständlich Banner mit aufgedrucktem IG-Metall- und Opel-Logo trugen. Ein Mitglied der IG-Metall-Delegiertenversammlung Jena-Saalfeld verglich die Reihe an Gerichtsprozessen von CATL gegen Kolleginnen und Kollegen mit einem Krimi, in dem man schnell erkennt, wer auf der „guten oder schlechten“ Seite stehe.
Der Gütetermin der dritten Kollegin, die aus gleichem Grund eine Abmahnung bekommen hatte, findet am 4. August um 8.30 Uhr (7.30 Uhr Solidaritätskundgebung) ebenfalls am Arbeitsgericht Erfurt statt.
Die Kammertermine für die oben genannten Prozesse sind am 14. November um 9 Uhr (8 Uhr Solidaritätskundgebung).