Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Wichtiger Erfolg gegen Inlandsgeheimdienst
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen entschied heute, dass der Verfassungsschutz NRW sich gegenüber Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD, und Monika Gärtner-Engel, Internationalismusverantwortliche der MLPD, rechtswidrig verhalten hat.
Entgegen der gesetzlichen Pflicht aus § 14 Verfassungsschutzgesetz NRW hat der Verfassungsschutz sie trotz entsprechenden Antrags nicht allseitig über die gespeicherten Informationen informiert. Das Land NRW muss 50 Prozent der Prozesskosten der Klägerinnen übernehmen.
Gabi Fechtner: „Das ist eine Klatsche für den Inlandsgeheimdienst. Es ist ein klares Signal gegen geheimdienstliche Willkür und Desinformation. Das Gericht hatte akribisch alle Angaben des Verfassungsschutzes überprüft. Es stellte fest, dass die Angaben schlampig, widersprüchlich und bereits in sich nicht stimmig waren. Es verurteilte den Geheimdienst, die entsprechenden Bescheide neu zu erteilen. Wir haben vor Gericht deutlich gemacht, dass wir es nicht akzeptieren, dass über uns willkürlich Daten gesammelt werden, gegen die wir uns mangels Kenntnis noch nicht einmal wehren können. Auch im Vorfeld des KPD-Verbots von 1956 wurde die Methode durch den Staatsapparat angewendet, angebliche Vergehen zu sammeln, um sie dann später als angeblichen Beleg für Unterdrückungsmaßnahmen ins Feld führen zu können.Hier geht es also um eine ernste Angelegenheit, was uns auch das Gericht bestätigte. Hinzu kommt, dass die Datensammelwut auch reale Auswirkungen hat. So wurden Stefan Engel, Monika Gärtner-Engel und ich zur schengenweiten Fahndung ausgeschrieben, ohne dass man in den angeblich 'vollständigen' Datensätzen auch nur ein Wort darüber erfährt warum und mit welchem Ergebnis. Ich werde in den polizeilichen Datenbanken als ‚Straftäterin links geführt', obwohl ich mir noch nie eine Straftat habe zu schulden kommen lassen. "
Die Klage von Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD, wurde mit einer formalen Argumentation abgewiesen, obwohl der Geheimdienst hier selbst eingestand, dass er nicht alle gespeicherten Informationen offen gelegt hat. Die Datenlage war keinesfalls überzeugender, was aber hier nicht offen fehlerhaft auftrat. Empörend ist, dass ihm sogar Prozesse, die er als Rechtsanwalt für die MLPD geführt hat, zur Last gelegt wurden.
Als eine nächste Maßnahme gegen die antikommunistische Arbeit des Inlandsgeheimdienst soll entsprechend die Löschung besonders fragwürdiger Daten durchgesetzt werden. Gabi Fechtner: „Wir sehen diesen Prozess auch als Unterstützung für alle fortschrittlichen Menschen, die sich nicht durch die Geheimdienste bespitzeln und drangsalieren lassen wollen. Es geht hier auch um die Frage, ob ein Geheimdienst schalten und walten kann wie er will und zum Beispiel mit antikommunistischen Gesinnungsmaßnahmen willkürlich Daten sammeln, deuten und gegen Revolutionäre verwenden darf. Vielen Dank für die umfassende Solidarität im Vorfeld und an alle Prozessbesucher."
Etwa 25 Prozessbesucherinnen und -besucher machten vor und nach der fast 4-stündigen Verhandlung Kundgebungen zur Information der Bevölkerung. „Googeln, wo Gabi eine Veranstaltung macht, kann ich auch selbst", so eine Teilnehmerin über die äußerst dürftige Arbeit des Geheimdienstes, der immerhin ganze Abteilungen zum sogenannten Linksextremismus beschäftigt. Beeindruckend berichtete ein iranischer Kollege, wohin es führt, wenn Geheimdienste in faschistischen Staaten ohne Einschränkung und Kontrolle die Massen drangsalieren.Es ist nicht leicht, einen Prozess gegen einen Geheimdienst zu gewinnen, zumal diese gerade in der Frage der Datenfreigabe auf ihren „geheimen" Charakter pochen. In Zeiten der weltweiten Faschisierung von Staatsapparaten und Regierungen und allgemeiner Rechtsentwicklung ist die Verteidigung aller demokratischer Rechte und Freiheiten von größter Bedeutung. Die Geheimdienste werden weiter ihrer Aufgabe für die Diktatur der Monopole erfüllen. Heute machten sie aber eine sehr schwächliche Figur. Solche Signale haben Bedeutung, dass man sich nicht alles von ihnen gefallen lassen muss!
Die Aktenzeichen der Verfahren lauten: 15 K 4073/22, 15 K 4331/22, 15 K 4332/22.
Im Urteil wurde keine Berufung zugelassen.
Von Stefan Engel, dem früheren Parteivorsitzenden der MLPD und Leiter der Redaktion REVOLUTIONÄRER WEG, ist noch eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz anhängig.