Weitere Rechtsentwicklung

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Skandal: Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot des faschistischen „Compact“-Magazins

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht bedeutet einen weiteren Schritt in der Faschisierung der bürgerlichen Massenmedien und der Rechtslage.

Vom Frauenbereich der MLPD

Die Begründung des Vorsitzenden Richters Ingo Kraft: "Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit." Der faschistische Charakter des Magazins und seines Herausgebers und Chefredakteurs Jürgen Elsässer wird verharmlost mit der Einschätzung: „Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten“ (https://www.tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html)

 

Entgegen der von Elsässer und seinen Anwälten vorgetragenen Auffassung sei das Vereinsrecht anwendbar. Das Magazin richte sich aber nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Was ist das aber für eine Verfassung, wenn es „verfassungsgemäß“ ist, die Abschiebung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund straffrei propagieren zu dürfen, wie das Elsässer und sein Freund Martin Sellner aus der Identitären Bewegung tun? Dass das fragwürdig ist, lassen auch teils bürgerliche Medien durchblicken.

 

Die Verbreitung faschistischer Abschiebungspläne kann weder als „zugespitzte Äußerung“ abgetan werden oder mit der „Meinungsfreiheit“ gedeckt werden. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen – so die klare demokratische Einschätzung, die hier gelten und erkämpft werden muss. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte am 16. Juli 2024 das Verbot von Compact damit begründet, dass es als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie hetze".

 

Zudem richten sich die Faschisten rund um das Compact-Magazin klar gegen Antifaschisten, Revolutionäre und die MLPD: Als im Sommer 2024 compact verboten war, wurde auch ihr Sommerfest in Sachsen-Anhalt verboten. Daraufhin meldeten die Faschisten eine Ersatzveranstaltung an – ausgerechnet in Gera am Tag des Wahlkampfauftakts der Internationalistischen Liste/MLPD mit ihrer Hauptlosung „Wer AfD wählt, wählt Faschismus!“ Die Faschisten mussten allerdings eine Niederlage einstecken.

 

Die MLPD fordert jetzt erst recht: Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda. Das faschistische Compact-Magazin gehört nach dem Potsdamer Abkommen sofort verboten! Für das demokratische Recht müssen die breite antifaschistische Bündnisarbeit und auf der Straße und der aktive Widerstand verstärkt werden.

Hintergrund

rf-news berichtete bereits mehrfach über Elsässer, compact und die faschistischen Kräfte und Beziehungen in der Szene
https://www.rf-news.de/2024/kw31/ein-skandal
https://www.rf-news.de/2024/kw41/die-afd-will-die-arbeiter-einspannen-fuer-ihren-aufstieg-als-faschistische-partei