Pressemitteilung
Kundgebung „Gerechtigkeit für Lorenz“ in Berlin
Am Bundesweiten Aktionstag gegen rassistische Polizeigewalt am 29. Juni findet um 15 Uhr in Berlin eine Kundgebung „Gerechtigkeit für Lorenz“ am Kottbusser Tor statt. Dazu schreibt das Bündnis "Gerechtigkeit für Lorenz Berlin":
Lorenz A. wurde am 20. April in Oldenburg durch fünf Schüsse von hinten durch die Polizei getötet. Er wurde 21 Jahre alt. Sein Tod steht nicht allein: Er reiht sich ein in eine lange Liste tödlicher Polizeigewalt.
Für diesen Sonntag ruft ein Bündnis aus polizeikritischen und antirassistischen Organisationen als Teil eines Bundesweiten Aktionstages zu einer Kundgebung gegen rassistische Polizeigewalt auf. Der Aktionstag setzt ein klares Zeichen gegen die weit verbreitete "Einzelfall" - Erzählung und gegen eine weitere Aufrüstung der Polizei. "Der Tod von Lorenz A. ist ein weiterer Beleg dafür, dass ein Mehr an Befugnissen und Ausstattung der Polizei keine Lösung sein kann." betont Tahir Della, Sprecher des Bündnisses "Gerechtigkeit für Lorenz Berlin".
"Einerseits werden der Polizei wie mit der kürzlich beschlossenen Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) immer mehr Befugnisse und erweiterte Handlungsspielräume zugesprochen, andererseits kommt es wieder und wieder zu exzessiver Gewalt gegen Menschen durch die Polizei. Besonders betroffen sind schwarze Menschen, Migrant*innen und marginalisierte Menschen mit psychischen Belastungen oder Wohnungslose. Diese Situation ist nicht mehr hinnehmbar!"
Es ist wichtig anzuerkennen, dass diese Gewalt Struktur hat und auch deswegen nicht geahndet wird. Von der kolonialen Unterdrückung und Ausbeutung über den Nationalsozialismus bis in die Gegenwart zieht sich eine Linie rassistischer und staatlich legitimierter Gewalt. Der Aktionstag fordert, diese historischen Kontinuitäten anzuerkennen und politisch wie gesellschaftlich endlich zu durchbrechen und aufzuarbeiten. Davon sind wir weit entfernt: Mehr als 90 Prozent der Fälle von tödlicher Polizeigewalt werden eingestellt (vgl. Singelnstein et al. 2023): oft ohne Anklage, ohne Prozess, ohne Gerechtigkeit. Nur in etwa 2 Prozent der Fälle kommt es überhaupt zu einer Anklage (vgl. ebd.). Während staatliche Stellen von Ausnahmen sprechen, wissen Betroffene, Angehörige und Beobachtende: Es ist kein Zufall. Es ist ein System.