US-israelische Aggression gegen Iran

US-israelische Aggression gegen Iran

Klarer Verstoß gegen das internationale Völkerrecht

Am 13. Juni 2025 begannen unter dem Namen „Rising Lion“ massive Luftangriffe des israelischen Regimes gegen den Iran. Dabei kamen mehr als 200 Flugzeuge der Israelischen Streitkräfte zum Einsatz. Weiter wurden nach israelischen Angaben hunderte Agenten des israelischen Geheimdienstes Mossad bei den jüngsten Angriffen im Iran eingesetzt. In den frühen Morgenstunden des 22. Juni 2025 trat die USA in den Krieg ein.

Von Rechtsanwalt Roland Meister
Klarer Verstoß gegen das internationale Völkerrecht
Rechtsanwalt Roland Meister spricht 2022 auf einer Kundgebung (rf-foto)

1.)

Die USA führten unter dem Namen „Midnight Hammer“ massive Luftangriffe auf den Iran durch, die sich vor allem gegen die iranischen Atomanlagen in Forod, Natanz und Isfahan richten sollten. Dies erfolgte ohne Kriegserklärung. Bei dem koordinierten Angriff waren 125 Flugzeuge beteiligt, darunter sieben B-2-Bomber, die in Missouri gestartet waren. 30 Tomahawk-Marschflugkörper wurden von einem im Golf von Oman befindlichen U-Bott abgefeuert. Nach Angaben des US-Kriegsministeriums kamen erstmals in einem Kampfeinsatz bunkerbrechende GBU-57-Bomben zum Einsatz, die nur von B-2-Bombern abgeworfen werden können.

 

Nach dem internationalen Völkerrecht ist das koordinierte US-israelische Vorgehen ohne Zweifel ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, der eine neue Stufe offen aggressiver imperialistischer Außen- und Militärpolitik seitens des US-Imperialismus als Hauptkriegstreiber bedeutet.

Historische Errungenschaften des internationalen Völkerrechts, die insbesondere als Konsequenzen aus dem Hitler-Faschismus und dem II. Weltkrieg entstanden sind, werden offen negiert und diffamiert.

2.)

Bestandteil des internationalen Völkerrechts ist das Angriffsverbot. Bis zum I. Weltkrieg galt noch das sogenannte „freie Kriegsführungsrecht des Staates“, nach dem jeder Staat das Recht hatte, zur Lösung von Auseinandersetzungen nach eigenem Ermessen andere Staaten anzugreifen.
Nach der Oktoberrevolution und dem Leid, welches der I. Weltkrieg über die Völker brachte, hatte sich der sozialistische sowjetische Staat als erstes für ein Verbot von Angriffskriegen ausgesprochen. In dem vom II. Allrussischen Rätekongress am 8.11. 1917 verabschiedeten Friedensdekret erklärte die sowjetische Regierung unter Lenin den aggressiven Angriffs- und Eroberungskrieg zum „größten Verbrechen gegen die Menschheit.“
Auch die imperialistischen Staaten mußten aufgrund der Entstehung der sozialistischen Sowjetunion und deren Kampfs gegen den imperialistischen Krieg sowie den antimilitaristischen Stimmungen und Aktivitäten breiter Volksmassen gewissen Maßnahmen zustimmen, die auf die Verurteilung des Angriffskrieges abzielten.

 

Aufgrund der Bemühungen der Sowjetunion wurde 1928 der sog. Briand-Kellogg-Pakt geschlossen, dessen Artikel 1 lautete, dass die vertragsschließenden Länder „den Krieg als Mittel für die Lösung internationaler Streitfälle verurteilen.“

 

Der deutsche Hitlerfaschismus brach diesen Pakt und entfesselte den II. Weltkrieg, bis ihm insbesondere die Rote Armee der Sowjetunion - im Bündnis mit den anderen alliierten Streitkräften und dem antifaschistischen Widerstand in den besetzten Ländern – eine vollständige Niederlage beibrachte.
Der Sieg über die Kräfte des Faschismus gab der Entwicklung des internationalen Völkerrechts einen neuen Anstoß. Bedeutend waren die Nürnberger Kriegsverbrecher Prozesse, deren Rechtsgrundsätze auch im sogenannten Tokioter Prozess erneut angewandt wurden. Die UN-Resolution 95 bestätigte die angewendeten Prinzipien. Schließlich wurden 1948 auch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und die sog. Genfer Abkommen verabschiedet.

 

Die Bestimmungen über das Aggressionsverbot wurden in der Satzung der UNO weiterentwickelt. Nach Artikel 2 der UNO-Satzung „enthalten sich alle Mitglieder in ihren internationalen Beziehungen der Androhung von Gewalt oder ihrer Anwendung gegenüber der territorialen Integrität oder der politischen Unabhängigkeit irgendeines Staates….“¹

 

Artikel II, Ziffer 3 der UNO-Satzung legte fest, dass die Mitglieder der UNO verpflichtet sind, „ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln so lösen, dass der internationale Frieden … nicht gefährdet wird.“ Insbesondere seitens der faschistischen Trump-Regierung der USA und dem zionistischen israelischen Regime erfolgt gegenüber diesen Errungenschaften eine gezielte Roll-Back-Politik.

 

Die Behauptung, Israels eskalierende Angriffe, die mit US-Bombardements begannen und zuletzt fortgesetzt wurden, seien „Präventivschläge“ und „legitime Angriffe“ aufgrund einer „möglichen Bedrohung“, entbehrt jeder völkerrechtlichen Grundlage. Die Angriffe der USA und Israels auf den Iran fallen gemäß dieser Bestimmung unter den Begriff der „verbotenen Gewaltanwendung“.

 

Artikel 51 der UN-Charta erkennt dann ein Recht auf Selbstverteidigung an, wenn ein Staat einem bewaffneten Angriff ausgesetzt ist.
Voraussetzung für die Ausübung dieses Rechts ist jedoch, dass der Angriff „unmittelbar bevorstehend, schwerwiegend und unabwendbar“ ist.
Angesichts der Eindeutigkeit dieser Bestimmungen ist klar, dass die Angriffe Israels und der USA auf den Iran nicht als Selbstverteidigung betrachtet werden können.

3.)

Von der Bundesregierung ist jedoch kein Wort der Kritik an den USA und Israel zu hören. Deutschland ist selbst einer der wichtigsten Waffenlieferanten Israels, gehört der NATO an, ist ein Hauptbündnispartner der USA und treibt im eigenen Land die Militarisierung und Aufrüstung drastisch voran, um eine militärische Führungsrolle in der EU einzunehmen.

 

Mit dem neuen Schlagwort „regelbasierte (Welt-) Ordnung“ wollen die westlichen Imperialisten mehr oder weniger Errungenschaften des internationalen Völkerrechts liquidieren. So erklärt die deutsche Regierung, der Angriffskrieg Israels gegen den Iran entspringe der »regelbasierten Weltordnung«. Kanzler Merz betonte, Israel habe »das Recht, seine Existenz und die Sicherheit seiner Bürger zu verteidigen«. Merz lobte die israelische Aggression auch deshalb, weil sie hier die „Drecksarbeit“ für den ganzen Westen machen würden.

 

Die juristischen Verrenkungen der Herrschenden zur Legitimierung imperialistischer Aggression, der Ersatz von niedergeschriebenem Völkerrecht durch imperialistisch begründete Regeln und Werte ist schon längst keine „juristische oder diplomatische Diskussion“ mehr. Der Völkermord am palästinensischen Volk in Gaza, die militärischen Aggressionen Israels gegenüber dem Libanon oder jetzt die Luftangriffe auf den Iran sind Realität, sind die Fortsetzung der Politik durch den Krieg. Die heuchlerischen Rechtfertigungen müssen scharf zurückgewiesen werden.

 

Es ist auch kein Zufall, dass es insbesondere das faschistische Trumpregime in den USA ist, das sich als Hauptkriegstreiber betätigt und zur Rechtfertigung seiner Politik auch einen Frontalangriff auf die Errungenschaften des internationalen Völkerrechts führt. Eine weltweit koordinierte Front des aktiven Widerstands gegen einen Dritten Weltkrieg ist dringend erforderlich!

 

 

 

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