Miltenberg (Bayern)

Miltenberg (Bayern)

So sieht "soziale und christliche" Abschiebepolitik aus

In der Nacht vom 25. auf den 26. März stehen mehrere Einsatzwagen der Polizei in Miltenberg vor einer Wohnung. Sie erklären dem Mann, der öffnet, dass seine Mutter abtgeschoben wird.

Von hi

Die Frau ist schwer krank. Am selben Tag hat sie die zweite Krebsdiagnose über Leberkrebs erhalten. Sie hatte schon einmal Krebs, einen Bandscheibenvorfall, Asthma. Allein zur Toilette kann sie nicht gehen. Sie soll nach Bulgarien abgeschoben werden, weil sie darüber eingereist ist, und in der BRD ihr Antrag abgelehnt wurde.

 

Schließlich lässt sich die Polizei darauf ein, sie mit dem Krankenwagen in die Klinik bringen zu lassen. Ein reines Vertuschungs- und Ablenkungsmanöver. Denn sechs Stunden später sitzt sie im Flugzeug nach Bulgarien; abgeschoben aus dem Krankenhaus. Der Sohn darf erst in die Klinik, als die Mutter schon in der Luft ist.

 

In einigen Bundesländern sind Abschiebungen aus Krankenhäusern heraus verboten. Der Ärztetag fordert dies in einem aktuellen Beschluss. Bayern rechtfertigt die Praxis damit, dass die Zustimmung der Kliniken eingeholt werde. Robin Maitra , Vorstandsmitglied des Vereins „Ärzt*innen in sozialer Verantwortung“ kritisiert das und sagt, dass das Krankenhauspersonal oft nicht wisse, wozu die Polizei befugt ist. Das Bayerische Innenministerium sagt, dass alles rechtens sei. Die Klinik hat die Transportfähigkeit festgestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF hatte schon festgestellt, dass die medizinische Versorgung in Bulgarien ausreichend sei.

 

„Die Behörden machen sich überhaupt keine Gedanken mehr zu den Hintergründen der einzelnen Menschen", sagt Jana Weihaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Im März wurde ein Mann aus Pakistan abgeschoben, der nach mehreren Schlaganfällen halbseitig gelähmt war.

 

Die Frau aus Miltenberg wurde in ein Flüchtlingslager in Bulgarien abgeschoben, in dem sie medizinisch gar nicht versorgt werden kann. Solche Maßnahmen der Asylpolitik sind mörderisch und faschistisch. Es gibt Gerichtsurteile, die bestätigen, dass die Zustände in Bulgariens Flüchtlingslagern unzumutbar sind. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden, dass die Frau während des laufenden Verfahrens zurück nach Deutschland kommen kann. Damit ist sie bei aller Not noch ein „Glücksfall“