Verfassungsschutz NRW verweigert umfassende Auskunft
Bespitzelung von Mitgliedern des Zentralkomitee der MLPD
Am 27. Juni 2025 findet vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die öffentliche Verhandlung über die Klage von Gabi Fechtner, Monika Gärtner-Engel und Peter Weispfenning gegen den Verfassungsschutz NRW statt. Beim Verwaltungsgericht in Köln ist die Klage von Stefan Engel gegen den Verfassungsschutz des Bundes anhängig. Hier steht der Verhandlungstermin noch nicht fest.
Hintergrund der Klage waren und sind mehr und mehr Hinweise, dass führende Genossen der MLPD von Geheimdiensten und Polizei umfassend bespitzelt und die Daten bei den Geheimdiensten gesammelt werden. So wird die Parteivorsitzende der MLPD, Gabi Fechtner, durch Listung in der BKA-Datei „Politisch motivierte Straftäter-links“ diffamiert und kriminalisiert – obwohl sie bis heute nie wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Stefan Engel wurde auf Veranlassung des Verfassungsschutzes für mindestens sechs Monate im gesamten Schengen-Raum zur „verdeckten Beobachtung“ ausgeschrieben. Daher wurde umfassende Auskunft über sämtliche beim Verfassungsschutz NRW gespeicherte Daten und Akteneinsicht verlangt. Immerhin sieht selbst das Verfassungsschutzgesetz NRW ein Recht auf Auskunft vor.
Als „Auskunft“ wurde eine Liste ohnehin bekannter Auftritte auf öffentlichen Veranstaltungen, Kandidaturen bei Wahlen und ähnlich sensationeller „Erkenntnisse“ vorgelegt. Wie erwartet wurden darüberhinausgehende Auskünfte verweigert. Der Verfassungsschutz verschanzt sich dazu ausdrücklich hinter einer Klausel im Gesetz, wonach er Auskünfte verweigern kann, wenn dadurch eine Offenlegung seiner „V-Leute oder sonstigen geheimen Informanten“ oder seiner „Arbeitsweise“ – sprich alle Arten von geheimdienstlichen Mitteln vom Abhören über Falschidentitäten bis zum Staatstrojaner - zu befürchten wäre oder dadurch die „öffentliche Sicherheit oder das Wohl der BRD“ gefährdet wäre. Immerhin: Der Verfassungsschutz bestätigt damit, dass diese Mittel gegen die MLPD als zugelassene politische Partei tatsächlich auch eingesetzt werden.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die im Sommer 2022 vorgelegten Listen öffentlich bekannter Aktivitäten noch nicht einmal vollständig war. So wurde jetzt unmittelbar vor dem Verhandlungstermin bezüglich Monika Gärtner-Engel lapidar mitgeteilt, inzwischen durchgeführte „Nacherhebungen“ hätten zehn weitere Teilnahmen an öffentlichen Veranstaltungen zwischen 2010 und 2014 ergeben. Zu Gabi Fechtner wird jetzt plötzlich mitgeteilt, dass 2022 gegen sie eine Strafanzeige wegen „Aufforderung zu Straftaten“ erstattet worden sei. Von dieser ominösen Anzeige ist sie nie von Polizei oder Staatsanwaltschaft informiert worden, weil die Anzeige wohl jeder Substanz entbehrte. Trotzdem landet der Vorgang als „Erkenntnis“ beim Verfassungsschutz.
Inzwischen hat auch das Gericht gewisse Bedenken bezüglich dieser intransparenten und willkürlichen Auskünfte und Methoden des Verfassungsschutzes. Das Gericht bemängelt gegenüber dem Verfassungsschutz NRW, dass es letztlich keine Möglichkeit habe, die Richtigkeit der Auskünfte bzw. die Gründe der Auskunftsverweigerung zu prüfen. Es seien ihn nicht einmal, wie in anderen Auskunftsfällen üblich, geschwärzte Akten vorgelegt worden. Das Gericht verlangt daher zumindest eine ausdrückliche Versicherung der Behörde, dass die Auskünfte inzwischen zumindest vollständig sind. Das Gericht will weiter eine genauere Stellungnahme, auf welche Gründe sich der Verfassungsschutz bei seiner Auskunftsverweigerung im Einzelnen beruft.
Insgesamt verspricht der Gerichtstermin interessant zu werden. Wir machen uns keine Illusionen, dass der Geheimdienst über Prozesse demokratisiert werden könnte. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Macht der Monopole und der Unterdrückung fortschrittlicher und revolutionärer Kräfte und der gesellschaftlichen Alternative des echten Sozialismus. Nicht von ungefähr hat der neue Innenminister Dobrindt am 10. Juni 2025 bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts 2024 angekündigt, die Geheimdienste personell und finanziell weiter aufzurüsten und ihre Befugnisse zu erweitern. Der Prrzess ist aber wichtig, um die Mittel und Methoden des Inlandsgeheimdienstes weiter in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Er ist auch Bestandteil des Kampfs um Erhalt und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten wie des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Gerichtstermin findet statt am 27. Juni 2025, 09:30 Uhr, Saal I, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3. Über eine Kundgebung zuvor wird noch informiert werden.