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Frankreich: Die Revolutionärin Zehra Kurtay aus der Türkei darf nicht abgeschoben werden
Zehra Kurtay droht die Abschiebung aus Frankreich, nachdem ihr das politische Asyl aufgrund ihrer politischen Aktivitäten und der Zusammenarbeit der französischen Behörden mit dem faschistischen türkischen Regime entzogen wurde.
Sie wurde am 26. Mai 2025 festgenommen und anschließend im Centre de Rétention Administrative (Abschiebehaftanstalt) in Oissel inhaftiert. Am Samstag, den 31. Mai, wurde sie aufgrund von Protesten nach einer Anhörung vor dem Gericht in Rouen unter Auflagen zunächst freigelassen. Sie muss sich jedoch täglich auf der Polizeiwache melden und darf die Region bis zu einer neuen Gerichtsverhandlung, die über ihre Abschiebung in die Türkei entscheiden soll, nicht verlassen. Es ist nötig, die Solidarität gegen ihre drohende Abschiebung zu entwickeln.
In einer Erklärung des Anwaltsbüros des Volkes / Internationales Büro in Athen / Griechenland (Halkın Hukuk Bürosu / Enternasyonal Büro, People's Law Bureau / International Office) heißt es u.a.:
ZEHRA KURTAY DARF NICHT AN DEN TÜRKISCHEN FASCHISMUS AUSGELIEFERT WERDEN!
Zehra Kurtay hatte zuvor in Frankreich Asylrecht erhalten, welches ihr später ohne Begründung wieder entzogen wurde. Der Festnahmebeschluss vom 26. Mai ist der offensichtlichste rechtswidrige Schritt in diesem Prozess.
… Während des als „Rückkehr-ins-Leben-Operation“ bezeichneten Massakers in türkischen Gefängnissen vom 19. bis 22. Dezember 2000, bei dem 28 Gefangene getötet wurden, überlebte sie verletzt. In diesem Widerstandskampf erkrankte sie infolge des Todesfastens am Wernicke-Korsakow-Syndrom, das zu dauerhaften neurologischen Schäden führte. Zudem war sie in den Jahren ihrer Haft systematischer Folter ausgesetzt. … Der Versuch, Zehra Kurtay in die Türkei abzuschieben, ist … auch ein offener Angriff auf grundlegende Rechte und Freiheiten.
Denn:
- Die faschistische Regierung in der Türkei, die AKP-Herrschaft unter Erdoğan, unterdrückt nicht nur Oppositionelle, sondern missachtet selbst grundlegendste Rechtsprinzipien und verhängt willkürlich Haftstrafen bis hin zu lebenslanger Inhaftierung.
- In der Türkei sind Folter und politische Repression systematisch.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei aus diesen Gründen wiederholt verurteilt.
- Allein im Jahr 2022 gab es 147 Verurteilungen wegen Folter.
- Artikel 3 der EMRK verbietet ausdrücklich die Abschiebung in Länder, in denen Foltergefahr besteht.
Unter diesen Umständen verstößt die geplante Abschiebung von Zehra Kurtay in die Türkei gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.
Frankreichs völkerrechtliche Verpflichtungen und deren Verletzung
- Mit der geplanten Abschiebung von Zehra Kurtay in die Türkei verletzt Frankreich folgende internationale Verpflichtungen:
- Artikel 3 EMRK: Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung.
- Artikel 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde.
- Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (1951): Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement).
- Artikel 3 des UN-Antifolterabkommens: Verbot der Abschiebung in Staaten mit Folterrisiko.
Diese Abkommen untersagen ausdrücklich die Rückführung von Personen in Länder, in denen ihnen Folter oder Verfolgung droht. Frankreichs Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt eine klare Verletzung des Völkerrechts dar.
… Die Abschiebung von Zehra Kurtay in die Türkei bedroht das Leben und die Freiheit eines Menschen, dem dort Folter droht, und verletzt grundlegende Menschenrechtsprinzipien.
… Freiheit für Zehra Kurtay!
Schluss mit der Kollaboration mit dem türkischen Faschismus!
Zehra Kurtay darf nicht in die Türkei abgeschoben werden!