Bundesverfassungsgericht
BSW scheitert mit Klagen gegen Ausrichtung der Bundestagswahl
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) scheiterte mit zwei Verfassungsklagen. Erstens wegen des Fehlens einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde, zweitens wegen der Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln. Ausgangspunkt war das Ausscheiden der Partei bei den vorgezogenen Bundestagswahlen mit 4,98 Prozent. Die Anträge des BSW seien nicht ausreichend begründet. Bei der Parteienreihenfolge auf den Stimmenzetteln verlange die Partei BSW nur eine Reihenfolge, „die sie besser stellt als die von ihr zum Vergleich herangezogenen Parteien“. Eine Verletzung der Chancengleichheit konnten die Verfassungsrichter des Bundesverfassungsgerichts nicht erkennen.