Pressemitteilun der Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner

Pressemitteilun der Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner

ICOR und Monika Gärtner-Engel klagen gegen reaktionäres Versammlungsverbot am Brandenburger Tor durch die Landespolizeidirektion Berlin!

Am vergangenen Wochenende fand in Berlin als ein Höhepunkt der weltweiten Aktivitäten zum Nakba-Tag ein großes Ensemble der revolutionären Weltorganisation ICOR statt. Ein Brennpunkt war dabei eine Kundgebung der ICOR mit ihrer Hauptkoordinatorin Monika Gärtner-Engel und Vertreterinnen und Vertretern aus vier Kontinenten unter der Losung „Gaza soll leben - Freiheit für Palästina!“

ICOR und Monika Gärtner-Engel klagen gegen reaktionäres Versammlungsverbot am Brandenburger Tor durch die Landespolizeidirektion Berlin!

Am vergangenen Wochenende fand in Berlin als ein Höhepunkt der weltweiten Aktivitäten zum Nakba-Tag ein großes Ensemble der revolutionären Weltorganisation ICOR statt. Ein Brennpunkt war dabei eine Kundgebung der ICOR mit ihrer Hauptkoordinatorin Monika Gärtner-Engel und Vertreterinnen und Vertretern aus vier Kontinenten unter der Losung „Gaza soll leben - Freiheit für Palästina!“ (Video siehe https://www.youtube.com/watch?v=90P7HWALMmM)

 

Sie sollte auf dem Pariser Platz unmittelbar vor dem Brandenburger Tor stattfinden, was die Landespolizeidirektion unter anderem mit der Begründung verbot, das Brandenburger Tor stehe „sinnbildlich für Berlin“ und habe diesbezüglich einen weltweiten Wiedererkennungswert.“ Es sei „inzwischen auch ein wichtiges Ausdrucksmittel, um politische Botschaften zu verbreiten.“ Eben aus diesem Grund fanden und finden ständig Versammlungen am Brandenburger Tor statt, ohne dass die Landespolizeidirektion Berlin bisher etwas dagegen einzuwenden hatte. Anlässlich des 60. Jahrestages diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel wurde das Brandenburger Tor mit der Nationalflagge Israels angestrahlt und neben den Brandenburger Tor wurde anlässlich des jüdischen Lichterfestes ein 10 Meter hoher Chanukka-Leuchter aufgestellt. Nichts dagegen! Ganz offensichtlich sollte jedoch die Solidarität mit dem palästinensischen Volk an prominenter Stelle in Berlin gezielt unterbunden werden, ein offener Angriff auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit!

 

Noch skandalöser ist allerdings, dass Monika Gärtner-Engel in diesem Bescheid auch persönlich mit unwahren Behauptungen verunglimpft wird, wenn es darin heißt: „Auch die regelmäßig von Ihnen durchgeführten Versammlungen waren zum Teil erheblich störanfällig. Es sind hierbei immer wieder größere Gruppen von Personen erschienen, die sich teils in strafbarer Weise antisemitisch äußerten und die Hamas und deren Vorgehen verherrlichten oder relativierten.“ Weiter heißt es: „Von Ihnen sind seit dem 1. Januar 2025 insgesamt 14 Versammlungen durchgeführt worden.“ und sogar Folgendes ist zu lesen: „Antisemitische Positionen wurden bei Ihren vergangenen Versammlungen von zum Teil einer nicht unerheblichen Anzahl von Personen bereits vertreten und proklamiert.“

 

Nichts von alledem ist wahr! Monika Gärtner-Engel ist entschiedene Kritikerin der derzeitigen Politik der Regierung Israels und ihrer Unterstützung durch die Bundesregierung, aber auch islamistisch-faschistischer Gruppen wie Dschihad und Hamas. Entsprechend stellte sie umgehend, vertreten durch unsere Kanzlei, beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag (Aktenzeichen: VG 1 L 540/25). In der Antragsschrift heißt es unter anderem: „Der angefochtene Bescheid ist … verfassungs- und rechtswidrig. Er verletzt die Antragstellerin in ihren demokratischen Rechten und Freiheiten … Der Bescheid verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, in dem er der Antragstellerin ohne rechtfertigenden Grund verbietet, Versammlungen auf den Pariser Platz in Berlin (Brandenburger Tor) durchzuführen, auf denen die Politik Israels und der Bundesregierung kritisiert und Solidarität und Hilfe wird mit den Menschen im Gazastreifen organisiert wird … Die Antragstellerin und die ICOR sind … entschieden gegen jegliche antisemitische Hetze und Positionen. Es wird jedoch abgelehnt, wenn unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Antisemitismus Kritik an der Politik der israelischen Regierung bzw. aktuell auch der deutschen und der US-Regierung unter Trump verboten und kriminalisiert wird.“ Weiter heißt es: „Die Ausführungen [können] auch deshalb keinen Bestand haben, weil sie großenteils weder die streitgegenständliche Versammlung noch die Antragstellerin als Person oder die ICOR als Veranstalterin der Versammlung betreffen und auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage beruhen.

 

Das alles ficht die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin nicht an: Mit Beschluss vom 16.05.2025 lehnten sie den Eilantrag ab. Monika Gärtner-Engel habe “die Gefahrenprognose des Antragsgegners nicht entkräftet”. Kein Wort wird dabei über die nachweislich unwahren und verleumderischen Behauptungen der Berliner Polizei verloren! Ihre persönliche Zuverlässigkeit und Integrität, die sie als langjährige Moderatorin der Gelsenkirchener Montagsdemonstration und zahlreicher anderer brisanter Demonstrationen mit syrischen, palästinensischen oder kurdischen Menschen unter Beweis gestellt hat, sei “unerheblich”. Das Gericht hält Monika Gärtner-Engel und die ICOR offensichtlich für so gefährlich, dass es wörtlich die allgemeine Unterstellung der Polizei übernimmt, „dass aufgrund der derzeit besonders angespannten Situation im Nahen Osten eine unmittelbare Gefahr für Gewalttätigkeiten und Äußerungsdelikte bei der angemeldeten Versammlung besteht.”

 

Nichts dergleichen ist bekanntlich bei der ICOR-Kundgebung am 17.05.2025 geschehen. Die Landespolizeidirektion Berlin und das Verwaltungsgericht wurden damit Lügen gestraft.

 

Diese zutiefst reaktionären Entscheidungen der Landespolizeidirektion und des Verwaltungsgerichts Berlin gingen einher mit einer bundesweiten manipulativen Medienkampagne zur Demonstration am 15. Mai, deren Hergang sich inzwischen deutlich abweichend zur hetzerischen Berichterstattung wie von BILD darstellt.[1]

 

Angesichts des weiterhin drohenden Hungertodes von Tausenden Kindern, Kranken und Alten sowie der barbarischen Bombardierung des Gazastreifens durch Israel werden derartige Behinderungen und Verleumdungen von der ICOR und Monika Gärtner-Engel nicht hingenommen. Beim Verwaltungsgericht Berlin wird daher eine sog. “Fortsetzungsfeststellungsklage“ erhoben werden. Mit ihr soll gefordert werden, die Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots auf dem Pariser Platz und der verleumderischen Falschbehauptungen gegen Monika Gärtner-Engel festzustellen.

 

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

 

[1] Jan Heidtmann, Im Griff der Gewalt, Süddeutsche Zeitung vom 21. Mai 2025