Nicht irgendwann - jetzt!
Die Forderung nach AfD-Verbot: Eine Lehre aus dem Faschismus!
In der aktuellen Diskussion eines AfD-Verbots erinnerten Presseberichte daran, dass Anfang der 1930er Jahre das Verbot der Hitler-Partei NSDAP gefordert wurde.
In der Weltwirtschaftskrise 1929 hatte sich die NSDAP auf die demagogische Hetze verlegt, die Verelendung der Massen sei Ergebnis der Willkürpolitik der Siegermächte des Ersten Weltkriegs. Statt dem Übel an die Wurzel zu gehen und das monopolkapitalistische System ins Visier zu nehmen, sollte für „das nationale deutsche Interesse“ gekämpft werden. Damit errang Hitler durchaus Wahlerfolge und die Nazis wurden an Landesregierungen beteiligt. Der SPD-Ministerpräsident Preußens, Otto Braun, forderte allerdings von der Reichsregierung ein Verbot der NSDAP, als diese sich immer stärker durch Straßenterror durchzusetzen versuchte. Reichskanzler Brüning vom Zentrum (Vorgängerin der heutigen CDU) lehnte das ab, angeblich um die Nazis mit politischen Mitteln zu schlagen. Tatsächlich ebnete er ihnen den Weg zur Macht.
Kompliziert machte die damalige politische Lage, dass die SPD gegen die zunehmende Revolutionierung der Arbeiterklasse ihr Eintreten für das NSDAP-Verbot mit der Ablehnung der antifaschistischen Einheitsfront verband. KPD und SPD waren gemeinsam stärker als die Faschisten, doch die SPD-Oberen blieben bereit, mit ihrer Partei als soziale Hauptstütze des Monopolkapitals zu dienen. Ein Zusammengehen mit der KPD hätte in der zugespitzten Situation unweigerlich die Überwindung des bürgerlichen Systems der Weimarer Republik auf die Tagesordnung gesetzt. Und obwohl damals der Sozialismus offiziell das Ziel der SPD war, wollte ihre Führung das um jeden Preis verhindern.
Noch 1922 hatte sich das „Republikschutzgesetz“ gegen die faschistischen Feinde der neuen Weimarer Republik gerichtet. Der damalige Reichskanzler, der Zentrums-Politiker Joseph Wirth, wurde berühmt durch seine Feststellung: „Der Feind steht rechts!“ In Baden, Thüringen und Braunschweig war die NSDAP kurzzeitig verboten. Die Neuauflage des Gesetzes richtete sich jedoch vor allem gegen die revolutionäre KPD. Zu Recht polemisierte der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann im August 1930 gegen die SPD-Politiker: Sie „führten in ihrer Regierungstätigkeit noch das Verbot des Roten Frontkämpferbundes durch und setzten sich durch Einbringen des Republikschutzgesetzes, des Zuchthausgesetzes gegen die Kommunistische Partei und die revolutionäre Arbeiterschaft Deutschlands, für ,Ruhe und Ordnung' im Interesse des Geldsacks ein.“ (1)
Mit dem Faschismus als einer neuen Herrschaftsform des Monopolkapitals gab es noch keine Erfahrung. In Verkennung der Lage bezeichnete die KPD die SPD als sozialfaschistisch. Dass im antifaschistischen Kampf die Revolutionäre die bürgerliche Demokratie gegen den Faschismus verteidigen müssen, setzte sich als Erkenntnis erst nach dem weiteren internationalen Vordringen der Faschisten durch. Das arbeitete die KomIntern später selbstkritisch auf. Für eine Verbotsforderung der faschistischen Organisationen gab es zuvor keine Einheit. Sie durchzusetzen, ist eine Lehre aus der Niederlage, die die Arbeiterbewegung 1933 erlitt!