Gera

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Warum wurde der Neonazi-Aufmarsch am 1. Mai in Gera nicht verboten?

Mit einer Mitteilung an die Öffentlichkeit wirft die MLPD Gera die Frage auf: "Warum haben Oberbürgermeister Kurt Dannenberg und die Versammlungsbehörde den Neonazi-Aufmarsch am 1. Mai in Gera nicht verboten?". Darin führt sie weiter aus: "Das fragen sich in Gera viele Bürger. Offene Faschisten der NPD-Nachfolgeorganisation „Die Hei­mat“, deren Ju­gendorganisation „Junge Nationale“, „ Freie Sachsen“ und „ Freies Thüringen“ hat­ten bundesweit mobilisiert. An­melder war der Neonazi Christian Klar. Über 1000 Nazis zogen unbehelligt durch die Innenstadt von Gera. ...

Pressmitteilung der MLPD Gera

Im Mit­telpunkt stand bei diesem Umzug eine menschenver­achtende rassistische Hetze gegen Ausländer und die Forderung nach massenhafter Remigration. Zweifellos ist die dabei verbreitete Weltanschauung und Politik rassistisch und „na­zistisch“ und verletzt die Würde eines großen Teils der Bevölkerung. Auch Fahnen der AfD waren übrigens dabei zu sehen.

 

Die Ortsgruppe Gera und die Landesleitung Thüringen der MLPD hatten deshalb beim Oberbür­germeister Kurt Dannenberg und der ihm unterstellten Versammlungsbehörde ein Verbot dieses Neonazi-Aufmarsches gefordert. Unter anderem wegen Verstoß gegen den Artikel 139 des Grundgesetzes, des Potsdamer Abkommens von 1945, sowie der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und abzusehender Straftaten. Das wird im Nachhinein zu 100 Prozent bestätigt!

 

Am 7.5. berichtete die Ostthüringer Zeitung (Otz), dass von der Polizei bei diesem faschistischen Aufmarsch mehr als 50 Anzeigen gegen Teilnehmer erstattet wurden, u.a. wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und mitgeführ­ter Waffen. Bei dem Aufmarsch wurden zahlreiche Plakate getragen, die Menschen in Gefängniskleidung zeigten. Politisch Andersdenkende, Linke, insbesondere Kommunisten, wollen Sie we­gen ihrer Weltanschauung ins Gefängnis stecken. Mitbürger, die nicht ihrem ethnisch-abstam­mungsmäßigen Volksverständnis entsprechen, wol­len sie massenhaft abschieben, „remigrieren“, so­gar wenn sie einen deutschen Pass haben.

 

Warum hat Oberbürgermeister Kurt Dannenberg und die ihm unterstellte Ordnungs- und Versamm­lungsbehörde den Neonaziaufmarsh dennoch nicht verboten? Herr Dannenberg beklagt doch an­sonsten gern den „Imageschaden, den Gera dadurch erleidet“. Ein Verbot dieses Neonaziaufmarsches wäre des­halb ein positiver Beitrag zur bundes­weiten „Imagepflege der Stadt“ gewesen. Will Oberbürgermeister Dannenberg stattdessen auf die Unterstützung von Christian Klar durch Dr. Harald Frank, den Fraktionsvorsitzenden der AfD im Stadtrat von Gera Rücksicht neh­men? Oder will er weiterhin „offen für einen Dialog“ mit der Gruppierung „Miteinanderstadt“ sein?

 

Artikel 139 des Grundgesetzes beinhaltet die Gültigkeit des durch die Anti-Hitler-Koalition 1945 abgeschlossenen Potsdamer Abkommens. Darin heißt es, „jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.“ Dies ist weiterhin rechtsgültig! Die Argumentation der Versammlungsbehörde widerspricht dem eindeutig und ist deshalb rechtswidrig.


Es ist geradezu absurd, wenn die dem Oberbürgermeister unterstellte Versammlungsbehörde in einem Brief an die MLPD vom 28.4. ankündigt, auch zukünftig Aufmärschen des Neonazis Christian Klar von der Partei „Die Hei­mat“ und der Gruppie­rung „Miteinanderstadt Gera“ einen Freibrief zu geben. Dazu behauptet sie: »Dieses Grund­recht (der Anmeldung und Leitung einer Demonstration) gilt grundsätzlich für alle Personen, unabhän­gig von ih­rer politischen Gesinnung oder einer etwaigen strafrechtlichen Vergangenheit.«


Dieter Ilius, Pressesprecher der MLPD in Gera meint dazu: "Wie kann die dem Oberbürgermeister unterstellte Ver­sammlungsbehörde Gera behaupten, dass das Recht auf Anmeldung und Leitung ei­ner Demonstration für alle Per­sonen, also auch den Neonazi C.Klar gilt, `unabhängig von ihrer politischen Gesinnung oder einer etwaigen strafrechtlichen Vergangenheit`. Von diesem Neonazi und den von ihm organisierten Demonstrationen und sonsti­gen Aktivitäten geht nachgewiesenerma­ßen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und von Straftaten aus.“ Man kann auf die Antwort des Oberbürgermeisters gespannt sein.

 

Es ist eine historische Lehre aus den Erfahrungen des Hitlerfaschismus, dass jeder Form des Fa­schismus, sowohl des althergebrachten, als auch des „modernen“ der AfD, die sich demagogisch als „Friedens- und Freiheitskämpfer“gibt, von allen demokratisch und antifa­schistisch eingestellten Menschen gemeinsam entschieden entgegenzutreten ist.

 

Für das Verbot aller faschistischen Organisationen und der Verbreitung faschistischen Gedankengutes!