Weitere Unterzeichnung erwünscht

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Offener Brief: Weitere Verschärfung des § 130 StGB jetzt verhindern!

In einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebel-Aktion drückten Ampel-Regierung und CDU im Oktober 2022 eine reaktionäre Verschärfung des „Volksverhetzungsparagrafen" 130 StGB durch den Bundestag. Propagiert wurde das heuchlerisch mit der Umsetzung einer schon seit 2008 bestehenden EU-Richtlinie gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Rechtsanwälte
Offener Brief: Weitere Verschärfung des § 130 StGB jetzt verhindern!
(rf-foto)

Rote Fahne News berichtete: "Dieses antikommunistische Willkürgesetz muss vom Tisch!"

 

Ein entschiedenes Vorgehen gegen Rassismus und Faschismus ist dringend geboten! Von den Regierenden wird es aber unterlaufen. Seit jeher hatte der bereits in seinen Anfängen vor 150 Jahren als „Klassenkampfparagraf" bezeichnete Volksverhetzungsparagraf eine antisozialistische bzw. antikommunistische Stoßrichtung.

 

Mit der Neufassung des § 130 Abs. 5 StGB wurden deutlich erweiterte Möglichkeiten für Polizei und Justiz zur Kriminalisierung "missliebiger" politischer Ansichten und politischer Gegner eröffnet. Sie öffnet einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor und richtet sich in erster Linie gegen links. So kam es 2023 bereits zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen kritischer Positionen zum sogenannten „Holodomor“ in der Ukraine in den 1930er Jahren. Völlig zu Recht wurde das Verfahren eingestellt.

 

Die neue Regierungskoalition will das jetzt noch ausbauen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.“ Einzelheiten haben die Koalitionsparteien noch offengelassen.

 

Gegen Antisemitismus vorzugehen ist wichtig! Aber wo wird denn der reaktionär-faschistische Antisemitismus von den Regierenden bekämpft? Worum es wirklich geht: Nach den Vorhaben der neuen Koalition könnten Kritiker des völkerrechtswidrigen Vorgehens Israels in Gaza, die von den Regierenden als vermeintliche „Antisemiten“ gebrandmarkt werden, künftig auch ihre Wählbarkeit verlieren. Einen solchen Angriff auf bürgerlich-demokratische und verfassungsmäßige Rechte, insbesondere die Meinungsfreiheit und das passive Wahlrecht, können und werden wir nicht hinnehmen. Wir fordern, dass das auf keinen Fall in Gesetzeskraft erwächst! Wir treten dafür ein, dass faschistische Organisationen und ihre Öffentlichkeitsarbeit verboten werden.

 

Bisherige Unterzeichner:

  • Anna Busl, Rechtsanwältin, Bonn
  • Roland Meister, Frank Jasenski, Peter Klusmann, Yener Sözen, Frank Stierlin, Rechtsanwälte, Gelsenkirchen
  • Mathes Breuer, Rechtsanwalt, München
  • Iñigo Schmitt-Reinholtz, Rechtsanwalt, Nürnberg
  • Manfred Hörner, Rechtsanwalt, Nürnberg

 

Weitere Unterzeichner können sich gerne unter der Mailadresse RAeMeisterpp@t-online.de melden.