Ermittlungsverfahren

Ermittlungsverfahren

Nachträglicher Behinderungsversuch des Wahlkampfs der MLPD Karlsruhe

Über zwei Monate nach dem vielfältigen Wahlkampf der MLPD in Karlsruhe flattert ein Brief der Polizei mit der Ankündigung eines Ermittlungsverfahren gegen unseren Bundestagswahlkandidaten Jonas Schraven ein.

Korrespondenz

Über zwei Monate nach dem vielfältigen Wahlkampf der MLPD in Karlsruhe flattert ein Brief der Polizei mit der Ankündigung eines Ermittlungsverfahren gegen unseren Bundestagswahlkandidaten Jonas Schraven ein. Er wird verdächtigt, eine nicht angemeldeten Versammlung abgehalten zu haben.

 

Wir sind stolz auf unsere besonderen Methoden im Wahlkampf, so wie den Straßenumzug durch das Mühlburger Feld mit Kurzreden, Musik und Gesprächen an den Haustüren. Seit eh und jeh machen wir im Wahlkampf Straßenumzüge, da wir zu den Leuten wollen, um die es bei der Wahl geht.

 

Was bezwecken die Behörden damit, in Zeiten, in denen demokratische Rechte gegen eine Rechtsentwicklung verteidigt werden müssen, solche Verfahren gegen Revolutionäre und Internationalisten zu führen? Warum werden Aufmärsche der Faschisten erlaubt, aber der MLPD im Wahlkampf legitime und seit Jahren praktizierte Straßemumzüge verwehrt?

 

Wir protestieren gegen den nachträglichen Versuch der Einschüchterung und Behinderung unseres Wahlkampfs. Das lassen wir so natürlich nicht auf uns sitzen. Am 1. Mai und unserer Mai-Feier ist dieser Fall auf große Empörung und viel Solidarität gestoßen. So konnten wir schon über 80 € Spenden für die anstehenden Anwaltskosten sammeln.

 

Das Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der Abhaltung einer nicht angemeldeten Versammlung gegen Jonas Schraven muss vom Tisch!

 

Spendet für die Anwaltskosten!