Protest gegen die antikommunistische Kriminalisierung von Gabi Fechtner
Wie man ohne jedes Vergehen zur „politisch motivierten Straftäterin links“ wird
Ohne jemals auch nur eine Straftat begangen zu haben, wird Gabi Fechtner vom Bundeskriminalamt (BKA) als politisch motivierte „Straftäterin links“ eingestuft. In Wahrheit wurden sämtliche bisherigen Verfahren auf Protest mangels Tatverdacht eingestellt.
Eben, weil an den Vorwürfen von vorne bis hinten nichts dran war. Ihre Einstufung hat mit den konkreten Vorgängen nichts zu tun, es geht um eine antikommunistische Kriminalisierung, Diffamierung und Stigmatisierung von ihr als Vorsitzende der MLPD.
Sie ist im INPOL-System des BKA gespeichert, dem im Rahmen eines elektronischen Datenverbundes betriebenen Informationssystem der Polizei. Auf ihn haben alle Polizisten, aber auch alle Geheimdienste in Deutschland Zugriff. Direkt bei Eingabe ihres Namens leuchtet dieser „Hinweis“ sofort auf. Das bringt das reaktionäre antikommunistische Vorgehen des BKA - der zentralen Polizeieinrichtung - zum Ausdruck.
Dies kam bei einer aktuellen Akteneinsicht ihrer Anwälte bei der Staatsanwaltschaft Erfurt heraus. Diese ermittelt derzeit gegen Gabi Fechtner wegen eines angeblichen „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“. Es geht um einen Straßenumzug zur Landtagswahl in Thüringen am 30. August 2024 in Ilmenau. Der an den Haaren herbeigezogene Vorwurf: Angeblich habe sie eine „nicht angemeldete Versammlung“ durchgeführt, obwohl Werbeaktionen im Rahmen eines Wahlkampfs weder einer Anmeldung noch einer Erlaubnis bedürfen.
Höchst scharfsinnig machte die Polizei die Gefährlichkeit des Wahlkampfumzugs im Einsatzbericht deutlich: „Im Bereich der Wohnblöcke ‚Am Stollen 24 – 29‘ konnte eine Gruppe aus ca. 20 Personen festgestellt werden. Diese führten einen Handwagen / Bollerwagen mit sich. Auf dem Bollerwagen stand eine Musikbox – hinten am Anhänger war eine große rote MLPD-Flagge angebracht. Einzelne Personen aus der Gruppe trugen eine rote Weste mit der Aufschrift ‚MLPD‘ – in Gelb – auf dem Rücken. Zum Zeitpunkt des Eintreffens stand die Gruppe direkt vor den Wohnblöcken, und eine Frau hielt eine Rede über die Musikbox. Mit dem Aussteigen der Beamten aus dem Funkstreifenwagen endete die Rede, sodass keine Aussage über den Inhalt getroffen werden konnte.“
Die Gefährlichkeit der Lage wird nach dem Lesen dieser Zeilen jedem sonnenklar! Da war hartes Eingreifen geboten, zumal Gabi Fechtner sich auch noch „sehr diskussionsfreudig“ zeigte, wie es in dem Bericht heißt.
Dass hier allen Ernstes ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde, ist ein reiner antikommunistischer Willkürakt. Die Staatsanwaltschaft stützt das maßgeblich auf die in ihren Akten vermerkte Lüge: „Frau Fechtner ist bereits polizeilich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz in Erscheinung getreten. Sie ist als politisch motivierter Straftäter – links – bekannt“. Die neuen Ermittlungen führen wiederum dazu, dass dem Eintrag neue angebliche Vergehen hinzugefügt werden.
Alle Verfahren nahmen zum Anlass, dass Gabi Fechtner lediglich von ihren demokratischen Rechten und den Parteienrechten der MLPD Gebrauch gemacht hat. Am 16. September 2017 protestierte sie zusammen mit anderen in Solingen spontan gegen einen Auftritt der faschistischen AfD. Am 4. Oktober 2019 hatte sie ihr selbstverständliches demokratisches Recht auf Teilnahme an einer Fridays-for-Future–Demonstration (FFF) in Weimar wahrgenommen. Am 19. Dezember 2019 beteiligte sie sich an einer Protestaktion gegen die faschistischen „Steeler Jungs“ in Essen, was eine Anzeige wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz nach sich gezogen. Am 31. August 2021 führte sie einen Wahlwerbeeinsatz der MLPD zur Bundestagswahl durch. Dieser wurde von der Polizei in Verkennung der Rechtslage als „nicht angemeldete Versammlung“ kriminalisiert. Damit nicht genug: Das Verfahren wurde - ohne jegliche Anhaltspunkte - unter dem Tatvorwurf „Waffenführung bei einer öffentlichen Versammlung“ und der diffamierenden Einordnung als „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte / Einsatzumstände / GVP / Gewalttätige Gruppe“ geführt. Wie gesagt, all das war völlig haltlos und ist längst zurückgenommen worden.
Selbstverständlich hatten ihre Rechtsanwälte die Löschung dieser diffamierenden Datenbestände gefordert. Das war auch von Polizeibehörden bestätigt worden. Aber beim Bundeskriminalamt blieb sie bis heute gespeichert.
Wir fordern die sofortige Einstellung des aktuellen Ermittungsverfahrens und insbesondere die Streichung aller Einträge von ihr als vermeintliche „Straftäterin links“ und eine öffentliche Entschuldigung der zuständigen Stellen, insbesondere des BKA!
Das Ganze ordnet sich ein in die zunehmende Faschisierung des Staatsapparats, die vor allem antikommunistisch begründet ist. Gib Antikommunismus keine Chance!