Politischer Angriff
VW droht mit Schadensersatzklage
Am 10. April 2025 erreichte die MLPD ein Brief der Anwaltskanzlei SKW Schwarz im Auftrag des VW-Vorstands. Sie fordern, die Verteilung des „Vorwärtsgang“ im Allgemeinen und besonders vor dem Werk Kassel-Baunatal zu unterlassen. Falls dem nicht Folge geleistet wird, drohen sie mit Schadensersatzansprüchen.
Zunächst einmal hätten sie erst einmal recherchieren sollen. Denn der „Vorwärtsgang“ ist eine Kollegenzeitung und keine Zeitung der MLPD. Von daher ist die MLPD bereits der falsche Adressat.
Deutlich zeigt sich, dass das VW-Management fürchtet, dass die VW-Belegschaften ihren berechtigten Anliegen mit Streiks Nachdruck verleihen. Zwar wird der „Vorwärtsgang“ seit Jahren verteilt. Aber im Schreiben an die MLPD führt VW explizit alle Ausgaben des „Vorwärtsgang“ seit Oktober 2024 an, als die VW-Belegschaften massenhaft über einen selbständigen Streik diskutierten und es auch mehrere kämpferische gewerkschaftliche und selbständige Streiks und Initiativen in den VW-Werken gab. Der „Vorwärtsgang“ trug dazu bei, dass sie in allen Werken bekannt gemacht wurden und dass sie Schule machten. VW gibt offen zu, „in qualifizierter Form“ betroffen zu sein, weil es ein Eingriff in die „unternehmerische Freiheit“ sei.
Dabei nehmen sie kein Blatt vor den Mund, was ihre Interessen sind. Zur „unternehmerischen Freiheit (...) gehört das Recht, das Unternehmen aufzugeben, darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll, und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen“. (Hier gibt es das Schreiben als pdf-Datei.)
Mittlerweile werden immer drastischere Angriffe auf die Belegschaft bekannt: Vernichtung von 35.000 Arbeitsplätzen und Verringerung der Produktionskapazitäten um ca. 40 Prozent; Halbierung der Ausbildungsplätze auf nur noch 600 pro Lehrjahr in allen VW-Werken in Verbindung mit Einschränkung der Übernahme. Man will Investoren für die Werke Osnabrück und Dresden finden. Wenn das nicht klappt …? Die Belegschaften sind aufgewühlt, der Unmut entwickelt sich.
Gerüchten zufolge gibt es Überlegungen zur Vorbereitung einer Viertage-Woche mit nur noch Teillohnausgleichs-Zahlungen. Massive Arbeitsverdichtung und Arbeitshetze werden mit den Versprechungen versehen, man werde sich um Nachfolgeprodukte bemühen.
Bei einem Aufruf zum selbständigen Streik ist der VW-Vorstand der Meinung, es „handelt … sich um einen unzulässigen Aufruf zu einem politischen Streik.“ Besser kann man die Eigentumsverhältnisse und daraus resultierendes Recht im Kapitalismus kaum formulieren: Die Konzerne haben das Recht, Tausende Arbeitsplätze zu vernichten, sogar ganze Werke zu schließen. Aber den Arbeitern wird das Recht abgesprochen, sich dagegen zu wehren und ihre Interessen durchzusetzen. Wenn sie sich das Recht zu streiken nehmen, ist das schon allein deswegen ein Streik von politischer Bedeutung, auch wenn es beim konkreten Streik um ökonomische Forderungen ginge. Die MLPD fordert seit vielen Jahren ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht.
Die MLPD wird das Schreiben der Anwaltskanzlei entsprechend beantworten. Spenden an ihren Rechtshilfefond bei der GLS Gemeinschaftsbank, IBAN DE76 4306 0967 4053 3530 00, Stichwort: Rechtshilfe, sind in jedem Fall eine Unterstützung der Kämpfe um Arbeiterrechte.