Kumpel für AUF Werra-Kali Revier
Dritte Runde um Meinungsfreiheit im Betrieb und gegen K+S
Im letzten Jahr konnten vor dem Arbeitsgericht Fulda die demokratischen Rechte am Arbeitsplatz gegen Kali und Salz (K+S) gestärkt werden.
In den Prozessen um Sarah Tümmler und Julian Wächter wurde klargestellt: Auch zu kontroversen Themen darf man sich als Arbeiter äußern und das Unternehmen für seine Politik kritisieren. Beide wurden gemaßregelt. Sarah sollte versetzt, Julian gekündigt werden. Beides konnte vor dem Arbeitsgericht zurückgeschlagen werden. Ein Erfolg der Solidarität!
K+S will sich damit aber nicht zufrieden geben. Kurz vor Weihnachten 2024 bekam der Bergmann Julian Wächter eine Abmahnung überreicht. Was war passiert? Im Vorfeld des Bundestagswahlkampfes fragte Julian mehrere Kollegen nach einer Unterstützungsunterschrift für die Wahlzulassung der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD). Ein normaler Vorgang, welcher durch §20 des Bundeswahlgesetzes sogar verpflichtend ist. Mit einem Kollegen diskutierte er und überreichte ihm einen Flyer mit Informationen zu dieser Partei. Arbeitsabläufe wurden dabei nicht gestört. Für K+S Grund genug, eine erneute Abmahnung auszusprechen und bei Wiederholung mit einer Kündigung zu drohen!
Eine Arbeitsordnung verbietet pauschal das „Verteilen von Druckschriften“. Ein Flyer als „Verteilen von Druckschriften“ - muss bald jeder um seinen Arbeitsplatz bangen, der zur Kirmes einlädt? Die Arbeitsrichterin hat beim Gütetermin bereits Bedenken geäußert, ob man für ein solches Verhalten überhaupt gemaßregelt werden kann.
Im Zusammenhang mit Werra 2060 kommt unter der Belegschaft Unruhe auf. Auszubildende sollen nur noch befristete Verträge bis 2027 bekommen, es finden fast keine Festeinstellungen mehr statt. Besonders bitter: die Bergmannsrente mit 55 Jahren wurde von K+S einseitig ausgesetzt. Dabei haben viele erst deswegen im Werk angefangen zu arbeiten.
Möchte K+S Ruhe in der Belegschaft haben, bevor 2027 weitere Pläne zu Werra 2060 verkündet werden? Der Verdacht liegt nahe.
Ein Urteil in diesem Fall hätte eine große Bedeutung. Werden doch in einem rasanten Tempo von immer mehr Regierungen auf der Welt demokratische Rechte abgebaut und infrage gestellt.
Der Kammertermin findet am 31. Juli 2025 um 12 Uhr am Arbeitsgericht Fulda statt.