Was ist davon zu halten?

Was ist davon zu halten?

Warnstreiks bei Ford Köln für Sozialtarifvertrag

Am 27. März fanden die ersten Verhandlungen zwischen der IG Metall, dem Ford-Betriebsrat und der Geschäftsführung von Ford Köln über einen Sozialtarifvertrag statt.

Von gp

Als Reaktion auf die Ablehnung ihrer Forderungen hat die IG Metall die Kolleginnen und Kollegen zu fünf Warnstreiks einzelner Schichten vom 1. bis 3. April aufgerufen. In der letzten Nachtschicht haben bereits 250 Kolleginnen und Kollegen bei FCSD [1] und in Niehl [2] eine gute Stunde gestreikt.

 

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war die Ankündigung der Konzernzentrale 2024, in Europa 4000 Arbeitsplätze zu vernichten, davon 2900 in Köln. Das wäre jeder Vierte von derzeit 11 500 Beschäftigten. Da in Köln eine Beschäftigungssicherung bis 2032 vereinbart war, hat die Konzernzentrale die sogenannte „Patronatserklärung“ gekündigt. Damit erlischt die Zusage des Konzerns, im Falle einer Insolvenz für das Werk einzuspringen.

 

Eine Lehre für alle Belegschaften, die mit sogenannten Beschäftigungssicherungs-Abkommen beruhigt werden sollen. Sie gelten nur so lange, wie es den Profitinteressen der Konzerne nützt.

 

Seit Bekanntgabe der Pläne der Geschäftsleitung findet eine lebhafte Diskussion innerhalb der Belegschaft statt, wie diese Pläne vom Tisch zu bekommen sind. Die Zeitung von und für Kolleginnen und Kollegen bei den Ford-Werken, der „Scheinwerfer“, hatte den Vorschlag gemacht, mit einem selbständigen Streik für den Erhalt aller Arbeits- und Ausbildungsplätze diese Pläne vom Tisch zu bekommen. Selbständiger Streik deshalb, weil den Arbeitern in Deutschland ein Streikrecht zur Verteidigung ihrer Arbeitsplätze oder Werksschließungen verwehrt wird. Und der Betriebsrat unterliegt der Friedenspflicht. Betriebsrat und IG Metall können zwar nicht zu einem Streik aufrufen, aber sie sind auch nicht verpflichtet, sich dagegen zu stellen. Im Gegenteil, keinem Betriebsrat ist verwehrt, die Initiative für solch einen Streik mit allen Mitteln zu unterstützen. Die gewerkschaftlichen Vertrauensleute sind nicht an die Friedenspflicht der Betriebsräte gebunden und die IG Metall kann eine breite Solidaritätsbewegung ins Leben rufen.

 

Doch die Verantwortlichen in der IG Metall und im Betriebsrat bei Ford haben sich mit den Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag für einen anderen Weg entschieden. Ein Sozialtarifvertrag setzt die grundsätzliche Zustimmung zur Arbeitsplatzvernichtung voraus. Er regelt lediglich, wie die Arbeitsplatzvernichtung umgesetzt werden soll.

 

Das spiegelt sich auch in den von einer betrieblichen Tarifkommission aufgestellten Forderungen wider. Sie umfassen drei Blöcke:

 

  • Forderungen für Kollegen, die in einen anderen Betrieb wechseln
  • Forderungen für Kollegen, die mit einer Abfindung gehen sollen
  • Forderung für die übrigen nach einem "Sicherheitsnetz" bis 2033.

 

Ziel ist also nicht mehr der Kampf um den Erhalt aller Arbeits- und Ausbildungsplätze.

 

Das sehen wir anders! Bei den Warnstreiks wird über den Charakter des „Sozialtarifvertrags“ als Sackgasse diskutiert werden. Es ist richtig, an der Forderung nach dem Erhalt aller Arbeits- und Ausbildungsplätze festzuhalten. Dafür ist ein unbefristeter selbständiger  notwendig. Das wäre auch ein Signal an andere Belegschaften.