Frankreich
Faschistin Le Pen verurteilt: Verlust des passiven Wahlrechts, Fußfesseln, Geldstrafe!
Die Faschistin und ehemalige Vorsitzende des Rassemblement National (RN)¹, Marine Le Pen, ist heute wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen worden.
Wie das Strafgericht in Paris heute entschied, hatte sie in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete vier Parlamentsassistenten widerrechtlich für Aufgaben eingesetzt, die nicht ihrer Funktion entsprochen hatten, unter anderem als Personenschützer und persönliche Assistenten. Das verstößt gegen EU-Vorschriften.
Acht weitere frühere Abgeordnete des RM wurden ebenfalls verurteilt. Unter diesen ist auch der Vizechef der Partei, Louis Aliot. Zwölf der damaligen EU-Parlamentsassistenten wurden ebenfalls für schuldig befunden.
Das Urteil
Wegen der Veruntreuung dieser Gelder darf Le Pen nicht zu der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Die Strafe tritt mit der Urteilsverkündung, also umgehend, in Kraft; das Verbot bleibt also auch im Fall einer Berufung zunächst weiter bestehen. Zusätzlich zum Entzug ihres passiven Wahlrechts ist die Faschisten auch zu zwei Jahren Haft mit Fußfesseln verurteilt worden. Zwei weitere Jahre setzte das Gericht zur Bewährung aus. Weiter muss Le Pen eine Geldstrafe von 100.000 Euro bezahlen. Auch Parteivize Aliot verliert sein passives Wahlrecht und muss entsprechend sein Amt als Bürgermeister von Perpignan aufgeben.
Für Le Pen gilt dasselbe, wie für alle Faschisten: Ihre Organisationen gehören komplett verboten! Die Forderung nach dem Verbot faschistischer Organsationen ist ein wichtiger Bestandteil des Kampf um Verteidigung und den Ausbau bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten. Wenn das passiert, wären solche Prozesse wie dieser, bei denen es um ihre kriminelle Handlung bei Parlamentssitzen geht, tatsächlich nicht nötig bzw nebensächlich.