Pressemitteilung der MLPD-Ortsgruppe Gera
Erfolg im Rechtsstreit
Unter der Überschrift: "Erfolg im Rechtsstreit: Thüringer Landespolizeidirektion muss rechtswidrigen Charakter von skandalöser 'Gefährderansprache' gegen Dieter Ilius von der MLPD zugeben und Polizeibeamten 'belehren'“ hat die MLPD Gera eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Am Montag, den 25. August 2024, nahm Dieter Ilius an der wöchentlichen antifaschistischen Montagsaktion vor dem Geraer Theater teil und protestierte gemeinsam mit anderen Antifaschisten gegen einen von dem Neonazi Christian Klar angemeldeten Umzug vom Hofwiesenpark durch die Innenstadt. Dabei verteilte er auch ein Flugblatt der MLPD mit dem Titel „Meinungsfreiheit – aber nicht für faschistische Propaganda.“
Schon kurz nach Beginn der antifaschistischen Aktion vor dem Theater wurde er zu seiner Überraschung von einem Polizeibeamten angesprochen, dass dieser mit ihm jetzt eine „Gefährderansprache“ durchführe. Eine „Gefährderansprache“ als polizeiliche Maßnahme entstammt der Zeit nach dem faschistischen Terroranschlag gegen das World Trade Center vom 11. September 2001. Seitdem ist diese „Gefährderansprache“ auf alle möglichen oder angebliche Straftaten erweitert worden, um „potenzielle Gefährder“ der „öffentlichen Sicherheit“ und anderer „Straftaten“ vorbeugend zu erfassen und zu beschuldigen. Das öffnet rechtswidriger polizeilicher Willkür Tür und Tor.
In diesem Fall war es ein durchsichtiger Versuch der Einschüchterung und Kriminalisierung von Dieter Ilius. Sowohl er als auch die von ihm beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen, haben deshalb umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Landespolizeiinspektion Gera geschrieben. Nach fast einem halben Jahr erhielten er und sein Anwalt endlich eine Stellungnahme der Landespolizeidirektion Thüringen. Darin musste diese feststellen, „dass die Voraussetzungen zum Ausspruch der hier in Rede stehenden 'Gefährderansprache' nicht vorgelegen haben. Die Maßnahme ist auf eine fehlerhafte Bewertung der Rechtslage des hier handelnden Polizeibeamten zurückzuführen.“
Wie glaubwürdig ist es jedoch, wenn es in dieser Stellungnahme der Thüringer Landespolizeidirektion vom 3. März heißt, dass der PHM K. glaubhaft versichert, dass er nicht beabsichtigte, Ihren Mandaten zu diskriminieren oder einzuschüchtern ... .“ Zu begrüßen ist, dass die Thüringer Landespolizeidirektion versichert, dass sie „... die hier gewonnenen Erkenntnisse zur Vermeidung derartiger Vorwürfe nochmals zum Anlass genommen (hat), PHM K. zur Stabilisierung der Rechtssicherheit zu dieser Thematik richtungsweisend zu belehren“.
Der Vorgang wirft jedoch weitere „richtungsweisende“ Fragen auf. War der eigentliche Grund für die „Gefährderansprache“ in Wirklichkeit die öffentlich geäußerte Kritik an der (Nicht-)Ermittlung der Landespolizeiinspektion Gera gegen die Urheber des faschistischen Anschlags auf Dieter Ilius und seine Frau im Mai 2024 und ihre Kritik an der Desinformation durch die Pressestelle der Polizei?
Auch diese Erfahrung zeigt: Der gemeinsame Widerstand gegen die faschistische Gefahr und Polizeiwillkür muss auch mit der Verteidigung demokratischer Rechte und Freiheiten verbunden werden.