Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.

Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.

Internationaler Tag der politischen Gefangenen am 18. März

Der Rechtshilfefonds AZADÎ aus Köln schreibt:

Auch der diesjährige 18. März als Internationaler Tag der politischen Gefangenen ist Anlass, darauf hinzuweisen, dass Aktivistinnen und Aktivisten der kurdischen Freiheitsbewegung sowie linker türkischer Organisationen nicht nur in der Türkei die Haftanstalten füllen.


Seit 2011 werden in Deutschland lebende Kurdinnen und Kurden auch auf der Grundlage des 2002 in Kraft getretenen §129a/b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) angeklagt, inhaftiert und zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Derzeit befinden sich 16 Kur:innen und Kurden in deutschen Gefängnissen.


Dabei beschränkte sich die für die §129b-Verfahren zuständige Bundesanwaltschaft bei der Strafverfolgung nicht auf Personen, die sich in Deutschland aufhalten. Die meisten der neuen Anklagen und Verurteilungen im letzten Jahr erfolgten gegen Personen, die zuvor auf der Grundlage des europäischen Haftbefehls nach Deutschland ausgeliefert worden waren. Im September letzten Jahres wurde etwa der aus Zypern ausgelieferte Aktivist Kenan Ayaz nach einem fragwürdigen Prozess vom OLG Hamburg zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.


Allen Angeklagten werden keine individuellen Straftaten vorgeworfen, sondern es werden legale politische Tätigkeiten kriminalisiert – wie das Organisieren von Veranstaltungen und Demonstrationen. Die Strafbarkeit dieser Tätigkeiten sieht die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe allein dadurch gegeben, dass die Personen angeblich in PKK-Strukturen eingebunden seien. Belegt wird dies in den Prozessen im Wesentlichen durch oft monatelang durchgeführte Telefonüberwachungen und Observationen. ...


Hier gibt es die komplette Pressemitteilung