Der Fall der Trambahnfahrer, die sich seit einem Jahr weigern, die Bundeswehrtram durch München zu fahren, geht vor Gericht: Mit DGB-Rechtsschutz klagt einer der Kollegen gegen die Ermahnung (die den Charakter einer Abmahnung hat). Die Forderung: Die schriftliche Ermahnung, in der ein "schwerer Verstoß gegen den Arbeitsvertrag" unterstellt wird, muss aus der Personalakte entfernt werden! Denn die Trambahnfahrer machen nur, was ihnen ihr Gewissen sagt. Sie bleiben dabei: "Wir leisten keinen Dienst an der Münchner Heimatfront und fahren keine Bundeswehrwerbung durch die Stadt. Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren." Der öffentliche Gütetermin ist am Donnerstag, den 22. Januar, um 14 Uhr, im Arbeitsgericht München, Winzererstr. 106. Am 22. Januar, ab 13 Uhr, gibt es vor dem Arbeitsgericht eine Solidaritätskundgebung. Solidaritätsadressen sind ausdrücklich erwünscht! Die Adresse von ver.di München ist: ver.di München, Neumarkter Str. 22, 81673 München. Die E-Mail-Adresse ist bz.m@verdi.de.