Geplante Grundgesetzänderung
Aufblähung der Staatsverschuldung - Umstellung auf Kriegswirtschaft
Auf einer Sondersitzung des Bundestages wurde am Donnerstag der Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU zur Änderung der „Schuldenbremse“ im Grundgesetzes eingebracht. Nach einer Überarbeitung soll das Gesetz am 18. März verabschiedet werden.
Der Kern dieses Gesetzes ist, dass der zukünftigen Regierung ein Freifahrschein für massive Aufrüstung durch Neuverschuldung ausgestellt wird. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse soll so „angepasst“ werden, dass Rüstungsausgaben ausgenommen sind, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Nach oben wird das nicht begrenzt, so dass unbegrenzte Kredite für Rüstung und Kriegsvorbereitung ermöglicht werden. Die Schätzungen dafür liegen zwischen 400 und 500 Milliarden Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre.
Heuchlerisch wird so getan, als ob diese massive Aufrüstung mittelfristig durch einen Aufschwung der Wirtschaft finanziert werden könnte, der durch ein „Infrastrukturpaket“ angestoßen werden soll. Dafür sollen weitere Kredite in Höhe von 500 Milliarden Euro aufgenommen werden und ein „Sondervermögen“ bilden. In der Tat haben die verschiedenen Bundesregierungen seit Jahrzehnten Brücken, Schienen, Straßen, Schulgebäude usw. herunter kommen lassen. "Ein langfristig geschnürtes Paket könnte den Bau einer ökologischen und zukunftssicheren Infrastruktur endlich vom jährlichen Haushaltszank befreien", begrüßte Greenpeace-Verkehrsexpertin Lena Donat daher das „Infrastrukturpaket“. Und auch der Verband „Allianz pro Schiene“ sieht die Chance, den gigantischen Sanierungsstau bei der Schiene abzubauen.
Das ist aber blauäugig. Denn hauptsächlich wird das Infrastrukturpaket in der „militärisch notwendigen Ertüchtigung von Brücken und Straßen“ bestehen. „Deutschland ist logistischer Dreh- und Angelpunkt für Europa. Das gilt neben den regulären Wirtschaftsverkehren ... auch für militärische Transporte“, so der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing. Das Infrastrukturpaket ist daher Teil davon, die gesamte Wirtschaft jetzt immer mehr auf Kriegswirtschaft umzustellen.
Damit diese Neuverschuldung an der „Schuldenbremse“ vorbeilaufen kann, soll sie im Grundgesetz abgesichert und von der Schuldenregel ausgenommen werden. Die „Schuldenbremse“ wurde 2011 im Grundgesetz festgeschrieben und in Kraft gesetzt. Sie erlaubt Kredite nur in geringem Rahmen, bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Sie war eine Reaktion auf die damalige Weltwirtschafts- und finanzkrise und sollte eine übermäßige Verschuldung des Staates vermeintlich verhindern. Ausnahmen gibt es allerdings für nicht näher definierte „Notsituationen“, bei Naturkatastrophen und in schweren Wirtschaftskrisen.
Mit diesen Begründungen stieg die Staatsverschuldung in Deutschland nach 2018 schon von 1800 auf 2500 Milliarden Euro. Außerdem gibt es bisher schon 29 „Sondervermögen“, die nach dem Grundgesetz für langfristig zu finanzierende Aufgaben möglich sind. Allein die sechs größeren unter ihnen machen 869 Milliarden Euro zusätzliche Schulden aus. 2022 wurden z.B. schon 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr (Begründung Russlands Angriff auf die Ukraine) und 200 Mrd. Euro für den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (Begründung „Energiekrise“ durch den Ukrainekrieg) am Bundeshaushalt vorbei durch Kredite finanziert.
Zusammen machen die jetzt geplanten zusätzlichen Schulden mehr als das Doppelte eines jährlichen Bundeshaushalts und etwa ein Viertel des aktuellen deutschen Bruttoinlandsprodukts aus. Rechnet man die „normale“ Staatsverschuldung und die bisherigen „Sondervermögen“ hinzu, kommt man auf eine Staatsverschuldung von weit über 100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Begründet wird das jetzt geplante Aufbrechen der „Schuldenbremse“ mit einer verschärften Sicherheitslage. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert. Und Trumps außenpolitische Kursänderungen dienen als Vorwand für die massive Aufrüstung: "Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheits-politischen Spannungen in der internationalen Politik verringern", heißt es einleitend im Gesetzentwurf. Tatsächlich erklärte Kriegsminister Pistorius schon im Juni 2024: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein“ (Fußnote: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-regierungsbefragung-1002264) In Wirklichkeit geht es hier also nicht um Verteidigung, sondern um Angriffsfähigkeit. Für eine "Verteidigung" würde die EU heute schon über wesentlich größere offizielle Militärausgaben von 326 Mrd Euro (2024) verfügen gegenüber Russland mit ca. 140 Mrd Euro.
Sie ist Teil des Ausbaus der eigenen militärischen Fähigkeit eines aggressiven weltweiten Einsatzes in der Vorbereitung auf einen Dritten Weltkrieg. Das ist der Hintergrund der Aufblähung der Staatsverschuldung in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Die Schulden müssen aber früher oder später zurückgezahlt werden. Schon jetzt werden die Krisen- und Kriegslasten verstärkt auf die große Masse der Bevölkerung abgewälzt.
Notwendig ist daher ein harter Kampf gegen die Weltkriegsgefahr, gegen die Umstel-lung auf Kriegswirtschaft und für den Erhalt sozialer Leistungen. Dabei muss die Perspektive des echten Sozialismus immer mehr als gesellschaftliche Alternative in den Fokus rücken. Denn Kriege und die Weltkriegsgefahr wird es geben, solange der Imperialismus besteht.
Kein Sondervermögen für Hochrüstung! Verteidigen wir die sozialen Errungenschaften!