Meinungsmanipulation und Medienzensur

Meinungsmanipulation und Medienzensur

Auftritts- und Sendeverbot bei Beteiligung am Wahlkampf

Während kurz vor der Bundestagswahl die faschistische AfD alltäglich in verschiedenen Fernseh- und Rundfunksendungen ihre faschistische Hetze und Stimmungsmache verbreiten darf und ihr ein Podium dafür geschaffen wird, die MLPD mit ihrer gesellschaftsverändernden Richtung "Make Socialism great again!" herauszensiert wird, erhalten sogenannte "programmprägende Personen" der Medien Auftritts- und Sendeverbot, wenn sie sich privat in den Wahlkampf einbringen. Dazu ein Korrespondent:

Von Ulrich Achenbach

"Gemäß den Regelungen der Landesrundfunkanstalten der ARD und auch des ZDF dürfen 'programmprägende Persönlichkeiten', die sich am Wahlkampf beteiligen, 'in den letzten sechs Wochen vor einer Wahl weder im Programm auftreten noch Bildschirm- oder Mikrozeit erhalten.'¹

 

Diese Regelung der Landesrundfunkanstalten ist äußerst undemokratisch, weil sie mit dem Neutralitätsgebot der Medien nichts zu tun hat. Das politische Engagement dieser 'programmprägenden' Personen wird in nicht politischen Sendungen überhaupt nicht angesprochen und ist auch kein Gegenstand der Sendung! Zudem sanktioniert dieses Verbot die Meinungsfreiheit der entsprechenden Person, indem diese vor einer Wahl nicht mehr öffentlich auftreten darf, wenn sie sich am Wahlkampf beteiligt.

 

Konkretes Beispiel ist die Absetzung der Quizsendung "Wer weiß denn sowas" von der ARD am 21.02.25. Begründung: Bernhard Hoecker sei im Social-Media-Spot mit den Grünen fotografiert worden. Oder: Max Uthoff musste zwei Wochen vorher auf seinen Auftritt in der Kabarettshow "Die Anstalt" verzichten, nachdem er im aktuellen Bundestagswahlkampf zusammen mit seiner Frau Wahlwerbung für Die Linke gemacht hatte ...

 

Was hat ein Einsatz dieser Personen beim Wahlkampf mit einer Quiz- oder Unterhaltssendung im öffentlichen Rundfunk zu tun? Das sind zwei Paar Schuhe. Diese Regelung des Auftrittsverbots wäre nur dann berechtigt, wenn diese Personen offensichtlich für eine faschistische Partei wie die AfD werben und sich engagieren würde. Denn Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Und solche Parteien gehören nach dem Potsdamer Abkommen auch verboten.