Pressemitteilung der Roten Hilfe

Pressemitteilung der Roten Hilfe

Solidarität mit Lina: Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe teilt mit:

Am 6. Februar 2025 findet das Revisionsverfahren gegen Lina in Karlsruhe statt. Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft ab 9.30 Uhr das erstinstanzliche Urteil gegen die Antifaschistin, die 2023 im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahrens zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war.
 
Die Aktivistin war im November 2020 verhaftet und für über zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gehalten worden. Konkret geht es um körperliche Auseinandersetzungen mit Neonazis, die Lina und weiteren Antifaschistinnen und Antifaschisten vorgeworfen werden. Doch indem die Behörden die angeblich Beteiligten zu einer „kriminellen Vereinigung“ erklärt und somit nach § 129 verfolgt haben, werden völlig neue Dimensionen von Verfolgungs- und Überwachungsbefugnissen freigesetzt und Antifaschismus delegitimiert. Zudem wurde die Kriminalisierung mit einer medialen Inszenierung und Stimmungsmache verknüpft, beginnend mit dem anfänglichen Hubschrauberflug von Lina zum Haftrichter.
 
Es folgte ein gigantischer Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden gegen Lina und drei mitangeklagte Genossen, der sich ab September 2021 über mehr als hundert Verhandlungstage hinzog. Die Transporte von Lina zum Gericht wurden jeweils als Hochsicherheitsfahrten inszeniert, und auch der Gerichtssaal wurde durch absurde Kontrollen und Abschirmungsmaßnahmen in den Ausnahmezustand versetzt, um solidarische Beobachterinnen und Beobachter abzuschrecken und die ganze antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Obwohl es keinerlei eindeutige Beweise gab, sondern der gesamte Prozess nur auf Indizien und auf den widersprüchlichen und teils offensichtlich erlogenen Aussagen eines Kronzeugen beruhten, verhängte das OLG am 31. Mai 2023 hohe Haftstrafen: Lina wurde zu fünf Jahren und drei Monaten, die drei mitangeklagten Genossen zu Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. ...

 

Hier gibt es die komplette Pressemitteilung