Gesetzesänderung

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Mutterschutz nach Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche

Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag eine Gesetzesänderung, die Frauenrechte stärkt: Künftig sollen Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, ab der 13. Schwangerschaftswoche Schutz erhalten. Betroffene Frauen haben jahrelang dafür gekämpft. Bisher stand Frauen eine Schutzfrist erst zu, wenn sie nach Ende des sechsten Schwangerschaftsmonats eine Fehlgeburt durchmachen mussten. Damit wird in Deutschland 74 Jahre später nachgeholt, was es im sozialistischen China zur Zeit Mao Zedongs bereits 1951 gab: "Die Arbeitsschutzgesetzgebung vom Februar 1951 sieht vor, daß die Frauen im Fall einer Schwangerschaft einen achtwöchigen vollbezahlten Urlaub erhalten. Kommt es zu einer Fehlgeburt in den ersten beiden Monaten, so beträgt der Urlaub fünfzehn Tage und vom dritten bis zum siebenten Monat dreißig Tage.“

 

Quelle: Burchett, „China verändert sich“ S. 210