Bergkamen
Grundsteuerreform – gerechte Besteuerung sieht anders aus
Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat des Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Sie sei unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es da. Leider steht das nur auf dem Papier – und die Grundsteuer-Reform macht es nicht besser. Im Gegenteil!
Grundsteuer ist eine Steuer auf inländische Grundstücke und deren Bebauung. Bezahlen muss sie der Eigentümer, er darf sie aber auf die Mieter umlegen. Die Grundsteuer betrifft also alle Menschen, die in Deutschland in einer Wohnung leben. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Kern der Reform ist die Neubewertung der Immobilien auf aktueller Grundlage, so das Urteil. Allerdings: Für alle privaten Immobilien wurde eine solche Neubewertung vorgenommen, für gewerblich genutzte Immobilien aber nicht. Warum wohl? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Klar, wo es keinen aktualisierten Wert gibt, kann er auch nicht als Berechnungsgrundlage dienen. Also wird für gewerbliche Immobilen nach dem „Sachwertverfahren“ berechnet,wodurch die Grundsteuer sinkt, während sie für privat genutzte Immobilien in der Regel steigt.
Das Sachwertverfahren bewertet Immobilien auf Basis ihrer Herstellungskosten und des Grundstückswerts, abzüglich aller Abnutzungen und ohne Berücksichtigung von Erträgen. Anders beim Besitzer eines Zwei-Familien-Hauses, dem zusätzlich zum neu berechneten Wert auch mögliche Mieteinnahmen angerechnet werden, die zu entrichtende Grundsteuer steigt also in aller Regel. Wohnen wird für die breite Massen der Menschen in Deutschland teurer. Besitzer gewerblicher Immobilien, auch Großbetriebe, haben in der Regel weniger Grundsteuer zu zahlen.
Doch damit nicht genug der Umverteilung! In Bergkamen beschloss nun der Stadtrat, die „Hebesätze“ für die Grundsteuer vorerst nicht anzuheben. Dennoch wird vor allem für ältere Privathäuser und -wohnungen, und damit für die breite Masse der Menschen, die Grundsteuer steigen. Trotzdem sinkt das Grundsteueraufkommen in Bergkamen, einer Stadt mit 50.000 Einwohnern, pro Jahr um etwa 1,4 Millionen €, weil die Besitzer gewerblicher Immobilien, auch große Unternehmen und Weltkonzerne, weniger beitragen.
Was machen die Kommunen? Entweder sie erhöhen doch die Hebesätze oder belasten die Mehrheit der Bevölkerung mit anderen Mitteln: Kürzung vor allem von „freiwilligen Ausgaben“ wie z.B. bei Bädern, Kultur, Bildung. Oder durch Erhöhung der Eintrittspreise, Erhöhung der Kita-Gebühren, der Mensa-Preise ….
Alles in allem erweist sich das Gesetz als das Gegenteil dessen, was versprochen wurde. Es ist ein weiterer Baustein zur Verschärfung der Umverteilung aus den Taschen der breiten Massen in die Taschen der Reichen, der Unternehmen und Konzerne. Und das fast klammheimlich. Denn wer spricht schon über so etwas Langweiliges wie die neue Grundsteuer-Berechnung?
Immerhin: gegen jeden sechsten von Aber-Millionen Grundsteuerbescheiden gibt es Einsprüche und Klagen, mit denen Gerichte und Steuerbehörden vermutlich über Jahre beschäftigt sind oder daran ersticken.
Über die individuellen Klagen hinaus sollten sich alle Betroffenen der Wahlkampf-Forderung der Internationalistischen Liste/MLPD anschließen und sie weiter verbreiten: Konzerne und Banken zur Kasse! Sozialsteuer jetzt! Und: Bezahlbare Mieten statt Konzernprofite! Darüber hinaus ist das gesamte System der Besteuerung zu ändern, was aber eine andere Gesellschaft erfordert. Deshalb: MLPD wählen! Make Socialism great again!