Bundestagswahl 2025 - Bochum
Zweiter Polizeieinsatz gegen Wahlkampf der MLPD!
Am 4.2. kam es zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen in Bochum zu einem skandalösen Polizeieinsatz gegen einen Straßenumzug der MLPD mit Lautsprecherwerbung zur Bundestagswahl. Der Umzug wurde von der Polizei gestoppt und die Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer im Kommandoton am Weitergehen gehindert.
Die Polizei verlangte die Personalien eines Teilnehmers und hielt ihm vor, er führe angeblich eine „nicht angemeldete Versammlung“ durch. Erst nach Diskussion und Protesten gab die Polizei den Weg wieder frei.
Diese rechtswidrige Wahlkampfbehinderung ist Ausdruck der Rechtsentwicklung und nicht hinzunehmen; der Vorgang soll öffentlich bekannt gemacht und gegen die verantwortlichen Polizeibeamten Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden.
Zur Rechtslage:
In NRW und auch in anderen Bundesländern ist eindeutig geregelt, dass Lautsprechereinsätze zur Wahlwerbung innerhalb von vier Wochen vor Wahlen keiner Erlaubnis bedürfen (§ 10 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz , siehe hier) ; gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums des Inneren NRW vom 16.02.2022, siehe hier).
Es ist nicht anzunehmen, dass man bei der Bochumer Polizei die Rechtslage nicht kennt; offenbar soll hier zielgerichtet gegen den Wahlkampf der MLPD als einzige sozialistische Alternative und konsequent antifaschistische Kraft vorgegangen werden.
Anmerkung der Redaktion: Auch in Hagen kündigte die Polizei bei einem Straßenumzug einen Strafantrag gegen eine Vertreterin der MLPD an. Begründung: Sie führe hier eine nicht angemeldete Versammlung durch. Der Straßenumzug wurde fortgesetzt und am Offenen Mikrofon gegen das Vorgehen der Polizei protestiert.