Faschisierung des Staatsapparats
Stadtverwaltung Michelstadt ignoriert OLG-Entscheidung
Wiederholt wird in Hessen eine Frankfurter Oberlandesgerichts-Entscheidung (OLG) ignoriert!
Im hessischen Michelstadt (Odenwald) soll ein privater Sicherheitsdienst für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum sorgen, zum Beispiel bei Ruhestörungen. Das ist nach einer OLG-Entscheidung aus dem Jahr 2020 nicht rechtens. Bereits die Stadt Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach) hat 2023 gegen diese Gerichtsentscheidung verstoßen - unter anderem im Auftrag der Polizei.
Im Januar 2020 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 GG) in Deutschland nicht möglich ist (Beschluss vom 3. Januar 2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18).
Private City-Streifen - im Auftrag von Städten und Gemeinden - werden neben Polizei und Ordnungsämtern aus Steuermitteln finanziert.