Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Wahlunterlagen der MLPD erfolgreich abgegeben - nur einer meckert

Am 20. Januar 2025, 18 Uhr, endet die Abgabefrist für den Wust an amtlichen Formulare, die die Parteien für eine Teilnahme an der Bundestagswahl den jeweiligen Wahlleitern auf Landes- und Wahlkreisebene vorlegen müssen. Auch diesen „Formularkrieg“ hat die MLPD und ihre Bündnispartner im „Internationalistischen Bündnis“ erfolgreich abgeschlossen und in den letzten beiden Wochen die Wahlunterlagen in den Bundesländern und den Wahlkreisen, in denen sie Direktkandidaten aufgestellt hat, vorgelegt.

Korrespondenz
Wahlunterlagen der MLPD erfolgreich abgegeben - nur einer meckert

Vor allem: In allen 16 Bundesländern haben die Wahlleiter festgestellt, dass die erforderlichen Unterstützungsunterschriften vorliegen und die Unterlagen keine „Mängel“ enthalten, die nach den Wahlgesetzen einer Zulassung der Landeslisten entgegenstehen könnten – trotz aller Behinderungen für die sogenannten „kleinen Parteien“ und die Angriffe auf die Parteieigenschaft der MLPD. Die formelle Zulassung der Listen und Kandidaten erfolgt dann auch den Sitzungen der Wahlausschüsse am 24. Januar 2025.

 

Einzig ein Mitarbeiter des Landeswahlamts in Sachsen meint, der MLPD noch zusätzliche Hürden in den Weg legen zu müssen, indem er – natürlich nur rein vorsorglich – bemäkelt, ihm würde der Protokollauszug über die Wahl der Landesleitung (der sich nicht von den problemlos akzeptierten Protokollen in den restlichen 15 Bundesländern unterscheidet) möglicherweise nicht ausreichen. Er hätte gern eine Kopie des gesamten Protokolls, wobei man natürlich die Punkte, die ihn inhaltlich nichts angehen würden, abdecken könnte. Damit würde wieder das gleiche im Protokoll stehen wie jetzt, verbunden allerdings mit einigen zusätzlichen „weißen Flecken“. Man fragt sich vergeblich nach dem Sinn dieses „Wunsches“ der Wahlbürokratie. Ähnlich verhält es sich damit, wenn er bemäkelt, dass die Anzahl der Delegierten der Versammlung, auf der die Kandidaten der Landesliste gewählt worden sind, zu niedrig wäre. Er beginnt, munter darauf los zu spekulieren, dass dadurch vielleicht nicht alle „Flügel“ der Partei durch Delegierte repräsentiert sein könnten.

 

Man weiß ja nicht, welche Partei ihm bei diesem Parteienverständnis vorschwebt oder welcher wild mit den Flügeln schlagenden Partei er vielleicht selbst angehört. Er mag sich aber gesagt sein lassen, dass in der MLPD alle politischen Fragen und selbstverständlich auch die Kandidaten auf den Listen zur Bundestagswahl in den Orten und Kreisen demokratisch beraten und die Delegierten zur Wahlversammlung für die Listen genauso demokratisch gewählt werden, bevor auf der dafür einberufenen Versammlung die Liste in großer Einmütigkeit gewählt wird. Hier braucht die MLPD fürwahr keine Nachhilfe in Sachen innerparteilicher Demokratie. So haben wir auch in der Auseinandersetzung mit der Bundeswahlleiterin darauf hingewiesen, dass es wohl keine Partei in der BRD gibt, in der die Mitglieder zum Beispiel die Rechenschaftsberichte und Kandidaturen für die Gremien der Partei so lange und so gründlich diskutieren können wie in der MLPD.

 

Trotzdem ist angesichts der wachsenden faschistischen Gefahr Wachsamkeit gegenüber solchen scheinbar „neutral“ daherkommenden Ratschlägen geboten, gerade in Sachsen.