Wintermärchen zu Kassel beim Bundessozialgericht
Bergmann klagt seit 2011 für seine knappschaftlichen Rechte
Es klagte ein Bergmann seit 2011 für seine knappschaftlichen Rechte. Konkret ging es um die Anerkennung der Zeit als Leiharbeiter bei der RAG (Ruhrkohle AG). Nicht nur er ist betroffen, sondern auch über 900 Beschäftigte alleine bei der RAG. Ebenso die vielen anderen Kumpel, die bei Bergbauspezialfirmen beschäftigt sind.
Nach unzähligen Prozessen durch die Instanzen fuhr er in freudiger Erwartung mit seinem Anwalt, der ihn in der ganzen Zeit juristisch begleitete, und mit weiteren Unterstützern im Regen nach Kassel.
Dort wurde er schon von Kollegen aus Kassel und von Kali & Salz erwartet. Man hielt eine kurze Solidaritätskundgebung ab, wie wir es inzwischen als Standard vor den Gerichtsgebäuden handhaben. Was dann auch regelmäßig zur Aufregung der Justiz führt, weil sie ja so etwas nicht gewohnt sind, dass die zu verhandelnde Sache öffentlich publik gemacht wird. Und nicht in den Gerichtssälen weitgehendst der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Der Bergmann nutzte die Gelegenheit, gleich den kämpfenden VW-Arbeiterinnen und VW-Arbeitern seine Solidarität auszusprechen.
Mit guten Argumenten ging es in den Gerichtsaal. Die vorsitzende Richterin führte gleich zu Beginn an, dass man an bestehenden Gesetzen nicht rütteln wolle. Weil das vom Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon öfter gerügt wurde. Man ahnte schon, wohin die Reise geht.
Aber wir schossen aus allen Rohren mit unseren Argumenten, die in der Sache logisch und korrekt waren und man eigentlich zu gar keinem anderen Schluss kommen konnte, als dem klagenden Bergmann Recht zu geben. Die vorsitzende Richterin sprach sogar ihre Bewunderung für den engagierten Vortrag des Anwalts aus.
Die Vertreterin der Knappschaft vermochte gar, kein einziges Argument aufzuführen, außer dass sie beantragte, die Klage abzuweisen. Der Bergmann selbst durfte gnädigerweise auch noch sprechen, obwohl die Vorschriften es nicht vorsehen, dass der Betroffene selber vor Gericht sprechen darf. Mit dem Hinweis, man dürfe sprechen, aber das Gesagte werde nicht zu Protokoll genommen.
Auch heuchelte die vorsitzende Richterin danach: "Hätten wir doch diese Fakten vorher gewusst". Wohl wissend, dass das Vorgetragene schon in dem vorhergegangenen Prozess beim Landessozialgericht in den Akten stand - vielleicht leicht abweichend formuliert.
Der Bergmann und sein Anwalt schafften es wohl doch, den Senat ins Grübeln zu bringen. Denn es dauerte eine halbe Stunde, bis das Urteil verkündet wurde. Die Klage wurde dennoch abgewiesen. Der Himmel öffnet auf der Rückfahrt erzürnt seine Schleusen über dieses Urteil. Aber der Bergmann und sein Anwalt waren sich einig: Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Glück Auf