AfD-Verbot

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Potsdamer Abkommen rechtlich nicht bindend?

Ein Korrespondent bat darum, dass sich die Rote Fahne zur völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Potsdamer Abkommens äußert.

Von hodo
Potsdamer Abkommen rechtlich nicht bindend?
(rf-foto)

Das Potsdamer Abkommen war Ergebnis der Potsdamer Konferenz der alliierten Mächte. Sie fand vom 17. Juli bis 2. August 1945 im Schloss Cecilienhof bei Potsdam statt. Zum Zeitpunkt der Potsdamer Konferenz hatte das faschistische Deutschland bedingungslos kapituliert. Der Krieg gegen Japan war noch nicht beendet und dauerte noch bis zum 2.9.1945. Josef W. Stalin führte die sowjetische Delegation an. Im Mittelpunkt der Verhandlungen standen Fragen einer friedlichen Nachkriegsordnung und die Behandlung Deutschlands und seiner ehemaligen Verbündeten.

 

In einem Artikel unter der Adresse: https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag-potsdamer-abkommen-104.html veröffentlichte der WDR: „Am 2. August 1945 wird das Abschlussprotokoll unterzeichnet, das oft als 'Potsdamer Abkommen' bezeichnet wird. Tatsächlich handelt es sich um eine völkerrechtlich nicht bindende Willenserklärung.“

 

Das ist unrichtig.

 

Das Verbot aller faschistischen Organisationen ist ein klarer Auftrag des Potsdamer Abkommens von 1945 und eine Lehre aus den furchtbaren Greueln des Hitlerfaschismus und des Zweiten Weltkriegs. Im Potsdamer Abkommen heißt es: "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen."

 

Der Alliierte Kontrollrat war nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen Faschismus im Mai 1945 verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz. Im Gesetz Nr. 2 des Allierten Kontrollrates zur Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen vom 10. Oktober 1945 heißt es unmißverständlich:

 

"Der Kontrollrat verordnet wie folgt: Artikel I.

 

  1. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen, die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abhängigen Organisationen, einschliesslich der halbmilitärischen Organisationen und aller anderen Nazieinrichtungen, die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen wurden, sind durch vorliegendes Gesetz abgeschafft und für ungesetzlich erklärt.
  2. Diejenigen Naziorganisationen, die auf der Liste im Anhang aufgeführt sind, oder solche, die ausserdem zusätzlich bezeichnet werden sollten, sind ausdrücklich aufgelöst.
  3. Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten."

 

Ausgefertigt in Berlin, den 10. Oktober 1945. Die in den drei offiziellen Sprachen abgefassten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, Armeekorps-General; W. D. Sokolowski, General der Armee; Dwight D. Eisenhower, General der Armee, und B. H. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.

 

Der WDR ist nicht der erste, der versucht, das abzustreiten. Seit Gründung der Bundesrepublik versuchen reaktionäre Kräfte, dies zu leugnen, um den Kampf gegen den Faschismus zu behindern. Die VVN hat dazu eine empfehlenswerte Broschüre veröffentlicht.

 

"Auch die deutschen Bundesregierungen erkannten dieses Abkommen formell niemals an, auch nicht die Brandt/Scheel-Regierung, aber alle Regierungen unterließen es tunlichst, auf Rechtsebene Einspruch einzulegen. Sie formulierten Vorbehalte ..., stellten jedoch das Gesamtwerk nicht in Frage. Selbst bei Reden auf Revanchisten-Treffen (z.B. Tag der Heimat, Schlesier-Treffen etc.) waren nur moralische Verurteilungen zu hören, denen jedoch keinerlei Konsequenzen auf völkerrechtlicher Ebene folgten. Es war dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, in einer Entscheidung zum Warschauer Vertrag am 7. Juli 1975 die Rechtlichkeit von Eigentumsansprüchen ehemaliger deutscher Bewohner in Polen offen zu halten, nicht jedoch das Potsdamer Abkommen selbst abzulehnen. Endgültig bestätigt wurden die territorialen Aspekte des Abkommens gegenüber Polen durch die 'Abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland' vom 12.9.1990, verstärkt durch das Grenzabkommen mit Polen vom 14. November 1990." (Broschüre von Dr. Ulrich Schneider, VVN, 2015) nrw-archiv.vvn-bda.de/bilder/potsdamerabkommen.pdf

 

Nach dem wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruch der Sowjetunion und ihres neokolonialen Herrschaftsgefüges 1990/91 nahmen die Forderungen, den Vertragscharakter des Potsdamer Abkommen abzustreiten, weiter zu. So ist bei Wikipedia allen Ernstes zu lesen: "Die Geltung des Potsdamer Abkommens wie auch sämtlicher anderer auf alliierte 'Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes' abzielender „Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken“ wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag beendet."

 

Das widerspricht klar dem Artikel 139 des Grundgesetzes: "Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

 

Die VVN-Broschüre: "Neonazistische Organisationen müssen nicht verboten werden, sondern sind verboten. Sie müssen aufgelöst werden. Sie sind illegal."

 

Das muss aber durchgekämpft werden. Dazu ist heute geboten, dass alle antifaschistischen Kräfte zusammenarbeiten.

 

Die MLPD fordert - wie auch die VVN - ein sofortiges Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda!