Pressemitteilung Meister & Partner

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Voller Erfolg im Rechtsstreit gegen Parlamentwatch e.V.

Das Landgericht Hamburg entscheidet: Abgeordnetenwatch darf die Meinungsfreiheit nicht in dem Sinne einschränken, dass bestimmte politische Ansichten verboten werden.

Gestern erhielt unsere Kanzlei den Beschluss des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen 324 O 265/24). Er stellt fest, dass die Zensur von Antworten von Wahlkandidierenden der MLPD durch Abgeordnetenwatch rechtswidrig war. Zum Hintergrund: vor der Europawahl hatte Abgeordnetenwatch reihenweise Aussagen von Kandidierenden der MLPD zum Völkermord Israels in Gaza oder zur Vorbereitung eines Dritten Weltkriegs durch die EU untersagt. Dagegen hatte die Vorsitzende der MLPD, Gabi Fechtner, eine einstweilige Verfügung beantragt. Nachdem Abgeordnetenwatch kurz vor der Wahl die Beiträge veröffentlicht hatte, erging in der Sache keine Entscheidung mehr. Nunmehr liegt aber die Kostenentscheidung des Landgerichts Hamburg vor. Danach trägt Abgeordnetenwatch (Parlamentwatch) die Kosten des Rechtsstreits vollständig.

 

In der Entscheidung heißt es, dass Abgeordnetenwatch gegen die „vertragliche Verpflichtung … verstoßen (hat), indem es die Veröffentlichung zunächst verweigert“ hatte. Dies war auch nicht „ausnahmsweise berechtigt“. Und weiter: „Etwaige Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Sinne eines Verbots der Äußerung von bestimmten politischen Ansichten wären mit dem Geschäftsmodell des Antragsgegners, das dem freien Kommunikations- und Informationsaustausch betreffend die politischen Kandidaten angeht, wohl auch nicht vereinbar …“. Der Beschluss weist auch darauf hin, dass mitnichten die Kandidierenden in ihren Beiträgen noch einmal peinlich darauf eingehen müssen, dass das doch ihre persönliche Meinung sei: „Bereits aus dem gesamten Komplex ergibt sich für den Leser, dass sich die Kandidierenden auf der Plattform des Antragsgegners mit ihren politischen Auffassungen präsentieren.“

 

„Ausdrücklich erlaubt“, so Rechtsanwalt Frank Stierlin, „waren die Aussagen, das Vorgehen Israels in Gaza als Völkermord und die Hochrüstung als Vorbereitung eines 3. Weltkriegs zu bezeichnen.“

 

Wir hoffen, dass die antikommunistische Zensur auf Abgeordnetenwatch damit der Vergangenheit angehören.

 

Hier eine Abschrift des richtungsweisenden Beschlusses.