Pressemitteilung der VDJ

Pressemitteilung der VDJ

Urteilsverkündung im DHKP-C Verfahren in Düsseldorf

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ) hat zur Urteilsverkündung im Düsseldorfer DHKP-C Verfahren eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Rote Fahne News hier dokumentiert.

Am 25. November 2024 hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf nach insgesamt gut 17 Monaten Verhandlungsdauer und nachdem sich die drei Angeklagten bereits seit ca. 30 Monaten in Haft befunden haben, sein Urteil unter großer Anteilnahme der interessierten Öffentlichkeit gesprochen.

 

Das Gericht ist zwar in seiner Entscheidung unter der jeweiligen Forderung der Generalbundesanwaltschaft geblieben, hat aber gleichwohl für alle drei Angeklagten lange Freiheitsstrafen verhängt. 

So hat es für

  • Ihsan Cibelik eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten,
  • für Özgül Emre eine solche von fünf Jahren
  • und für Serkan Küpeli eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verhängt.

 

Erfreulich ist, dass der Haftbefehl gegen Serkan Küpeli gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde und er damit als freier Mensch das Gericht verlassen konnte.

 

Unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sah das Gericht es als erwiesen an, dass es sich bei der DHKP-C um eine terroristische Organisation handelt, weil diese Organisation in der Türkei Anschläge mit Toten und Verletzten ausgeübt hat, sodass auch die drei Angeklagten wegen der Unterstützung dieser Organisation in der Bundesrepublik Deutschland nach § 129 b StGB verfolgt werden konnten, auch wenn ihnen selbst keinerlei Terrorakte zur Last gelegt werden konnten. Das Gericht sah es als ausreichend an, dass die Angeklagten durch ihre Tätigkeit die in Europa tätige sogenannte Rückfront unterstützt hätten, denn dies sei als logistische und finanzielle Unterstützung für die DHKP-C insgesamt wichtig. ...

 

Hier kann die gesamte Pressemitteilung gelesen werden