Frankreich

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Urteil: Ex-Präsident Sarkozy muss Fußfessel tragen

Der ehemalige Staatspräsident Frankreichs, Nicolas Paul Stéphane Sárközy de Nagy-Bocsa (genannt Nicolas Sarkozy), Ritter der französischen Ehrenlegion und des spanischen Ordens vom Goldenen Vlies, wurde von dem Kassationsgericht – dem obersten französischen Gericht – in Paris zu drei Jahren Haft verurteilt.

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Urteil: Ex-Präsident Sarkozy muss Fußfessel tragen
Sarcozy (hier bei einer Wahlveranstaltung 2012) zeigt immer noch lieber mit dem Finger auf andere. (Bild: Yeti-vert, Lizenz CC BY-SA 3.0, durch die Redaktion zugeschnitten)

Allerdings wurden zwei davon zur Bewährung ausgesetzt. Für das verbliebene Jahr muss er nun eine Fußfessel tragen. Sarkozy war von 2007 bis 2012 Staatspräsident der Französischen Republik, davor zweimal Innenminister und langjähriger Vorsitzender der „Union pour un mouvement populaire“ (UMP, deutsch „Union für eine Volksbewegung“), heute bekannt als Les Républicains.

 

Nun ist er offiziell der erste ehemalige Staatspräsident, der wirksam zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. (Herzlichen Glückwunsch!) Dass die Berufung abgelehnt wurde, lässt ungefähr erahnen, wie eindeutig die Beweislage gewesen sein muss. Das eigentliche Urteil war bereits im März 2021 durch das Strafgericht wegen Bestechung und Vorteilsgewährung gefällt worden.

Die „Affäre Sarkozy-Azibert“

Sarkozy soll von dem Juristen Gilbert Azibert Informationen über Ermittlungen in der „Affäre Woerth-Bettencourt“ erhalten haben, wegen der ebenfalls gegen Sarkozy ermittelt wurde – dieses Ermittlungsverfahren allerdings wurde später eingestellt.

 

Dafür hat er Azibert Unterstützung bei einer Bewerbung um eine Stelle in Monaco versprochen. Gegenstand des jetzt bestätigten Urteils ist dieses unmoralische Angebot. Im Juli 2014 wurde Sarkozy deswegen in Polizeigewahrsam genommen worden. Auch das war schon Rekord: Der erste ehemalige Staatspräsident in Polizeigewahrsam! (Wir gratulieren auch hierzu nachträglich.)

 

Die Anklage beschuldigte Sarkozy, damit die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet zu haben. Zu gleichlautenden Strafen wurden auch Azibert und Sarkozys ehemaliger Anwalt, Thierry Herzog, verurteilt.

Ein Ritter ohne Bürgerrechte

Ebenfalls Teil des Urteils ist – und das dürfte den ach-so-verdienten Staatsmann gewiss besonders hart treffen – auch die Aberkennung der Bürgerrechte für den Strafzeitraum. Damit verliert Sarkozy unter anderem das Recht zu passiven Wahl, kann also für nichts kandidieren. Eine Rückkehr in die französische Politik ist ihm somit vorläufig unmöglich.

Sarkozys will sich an EU-Gericht wenden

Auf X beklagte der arme Recke das Urteil gegen sich: „Ich bin nicht entschlossen, die tiefe Ungerechtigkeit, die mir angetan wird, zu akzeptieren.“ Deswegen will er jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.

 

Aber es gibt ja noch Hoffnung: Da Sarkozy im Januar 70 Jahre alt wird, kann er bereits vor der Hälfte der Zeit einen Antrag auf vorzeitigen Straferlass stellen. Aber weitere Verfahren stehen ja auch noch an, vor allen Dingen wegen illegaler Wahlkampffinanzierung in Höhe von ca. 5 Millionen Euro für die UMP aus dem Umfeld Muammar al-Gaddafis. Sarkozy war eben sehr, sehr fleißig im Amt.