Georgien

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Übergang zur Staatskrise vertieft sich nach Wahl des Präsidenten

Am Samstag, den 14. Dezember, wurde in Georgien ein neuer Präsident gewählt: Der Nationalist Michail Kawelaschwili. Erstmals wurde der Präsident nicht direkt gewählt, sondern von einer Delegiertenversammlung aus Parlamentariern und regionalen Vertretern. Die Proteste gehen derweil weiter.

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Die anhalten Proteste richten sich nun auch gegen die Gesetzesänderung, nach der das Präsidentenamt erstmals nicht direkt vom Volk gewählt wird. Wenn deutsche Kommentatoren in den bürgerlichen Medien nun diesen Mangel anklagen, sollte man aber nicht völlig verdrängen, dass in der Bundesrepublik Deutschland weder der Kanzler, noch der Präsident vom Volk gewählt werden darf. Tatsächlich ist das neue Wahlprinzip deutlich näher an dem deutschen, als dass frühere es war.

 

An den Protesten hatte sich zuletzt auch immer wieder die noch amtierende Präsidentin, Salome Surabischwili, beteiligt (weitere Informationen über Surabischwilli finden sie hier). Surabischwili hatte schon im Vorfeld erklärt, die Wahl nicht anzuerkennen. Im ARD-Interview sagte sie sogar, sie sei die einzige verbliebene Säule einer verfassungsmäßigen Ordnung.

 

Damit ist der nächste Eklat quasi vorprogrammiert: Vorläufig ist sie noch im Amt, aber ihre Amtszeit endet am 29. Dezember diesen Jahres. Dann soll auch Kawelaschwili vereidigt werden. Surabischwili will auch danach den Präsidentenpalast nicht räumen. Das Parlament sei illegitim, die Wahl "eine Verhöhnung der Demokratie". Im ARD-Interview erklärte sie allerdings auf die Frage, ob sie sich dann von der Polizei aus dem Palast tragen lasse, dass das ja davon abhänge, wo sie sich dann gerade befände.

 

Beide sind keine Perspektiven für das georgische Volk. Michail Kawelaschwili verfolgt eine Politik im Interesse der russischen Imperialisten. Salome Surabischwili dagegen eine Politik im Interesse der europäischen Imperialisten.

 

Die noch amtierende Präsidentin fordert weiterhin Neuwahlen des Parlaments, obwohl das georgische Verfassungsgericht die Wahlen anerkannt hat. Sie begründete den von ihr erhobenen Vorwurf der Wahlmanipulation unter anderem mit der niedrigen Wahlbeteiligung der im Ausland lebenden Georgier: Dies seien etwa eine Million, aber nur ungefähr 34.000 von ihnen hätten sich an der Wahl beteiligt.

 

(zum Artikel: Georgien - Offene Regierungskrise entwickelt sich zur Staatskrise)