JETZT ERST RECHT - MLPD zur Bundeswahl zulassen
DKP und andere Organisationen solidarisieren sich mit der MLPD
Im Kampf gegen die Attacke des Bundeswahlausschusses gegen die Parteienrechte der MLPD und gegen dessen Versuch, die Internationalistische Liste / MLPD nicht zur Bundestagswahl zuzulassen, erreicht die MLPD viel Solidarität.
Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert von der World Socialist Website:
Diese Auffassung der Bundeswahlleiterin ist extrem weitreichend und antidemokratisch. Der Vorstand einer Partei ist zwischen Parteitagen deren höchstes Gremium, eine Partei kann nur durch ihren Vorstand handeln, er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Einer Partei einen handlungsfähigen Vorstand abzusprechen, bedeutet, die Partei selbst für handlungsunfähig zu erklären, es kommt praktisch einem kalten Verbot gleich.
Wenn eine Partei sechs Jahre lang nicht mehr an Bundes- oder Landtagswahlen teilnehmen kann, verliert sie zudem gemäß § 2 Parteiengesetz ihre Rechtsstellung als Partei und gilt dann nur noch als politische Vereinigung. Ein Verbot wird dadurch wesentlich leichter. Während eine Partei nur nach einem gerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht verboten werden kann, ist dies bei einer „Vereinigung“ auf bloße Anordnung eines Innenministers möglich, die lediglich nachträglich gerichtlich angefochten werden kann.