Fall Christian Link
Knappschaftliche Tätigkeit das zweite Mal vor dem Bundessozialgericht
Die Redaktionen des "Vortrieb", der Zeitung der Bergarbeiterbewegung in Deutschland, schreiben:
Nach fast zweijähriger Wartezeit auf einen Prozesstermin beim Bundessozialgericht ist es endlich so weit. Am 19. Dezember, um 13.30 Uhr, in Kassel (findet der Prozess des Bergmanns Christian Link um seine knappschaftlichen Rechte statt, Anm. d. Red.)
Es wird zwar ein Einzelfall verhandelt. Aber das Urteil hat allein auf über 900 ehemalige RAG-Mitarbeiter und Kollegen von den Bergbauspezialfirmen Auswirkungen. Es geht schlichtweg um die Höhe der Rentenanwartschaften. Die Knappschaft beruft sich auf die Notstandsversorgung von 1933, die auf die heutige Arbeitssituation gar nicht mehr passt. Deswegen muss diese Ungleichbehandlung der Knappschaft vom Tisch.
Diese juristische Auseinandersetzung dauert schon seit 2011 an. Kommt zum Prozess; es wird im Vorfeld eine Solidaritätsversammlung geben.
19. Dezember, 12.30 Uhr bis 13 Uhr (am Bundessozialgericht, Graf Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel, Anm. d. Red.); ab 13.30 Uhr findet die Verhandlung statt.