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Bundeswahlausschuss greift Parteienrechte der MLPD an – Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Die MLPD hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, gegen den Angriff des Bundeswahlausschusses auf ihre Parteienrechte und der damit verbundenen Absicht, sie nicht zur Bundestagswahl zuzulassen. Die Rechtsanwaltskanzlei informiert dazu in einer Pressemitteilung:

Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner
Bundeswahlausschuss greift Parteienrechte der MLPD an – Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Kundgebung am 10. Dezember vor der Sitzung des Bundeswahlausschusses (rf-foto)

In einer reaktionären, antikommunistischen und juristisch unhaltbaren Entscheidung hat der Bundeswahlausschuss am 10.12.2024 mit einer Mehrheit der Beisitzer von CDU, CSU, der faschistischen AfD, der Grünen und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts der MLPD die ordnungsgemäße Vertretung durch ihr Zentralkomitee abgesprochen. Aus diesem Grund sei die Beteiligungsanzeige der MLPD für die kommende Bundestagswahl nicht gültig. Diese Mitglieder des Bundeswahlausschusses meinen, der MLPD vorschreiben zu können, dass sie ihre Parteitage nicht alle vier, sondern alle zwei Jahre durchführen muss. Dagegen wurde überzeugend die Begründung der demokratischen Rechte der Mitgliedschaft der MLPD vorgebracht: Das ZK der MLPD legt zum Beispiel ca. ein Jahr vorher allen Mitgliedern einen Rechenschaftsbericht vor. Die Mitglieder können über Delegiertentage Anträge stellen. Alle Kandidaten für das ZK brauchen die Zustimmung der Basis. Das Zentralkomitee der MLPD wurde vom letzten Parteitag 2021 von den ordentlichen Delegierten der Orts- und Kreisverbände gewählt!

 

Die Erklärung der Handlungsunfähigkeit der Leitung einer Partei ist ein weitgehender Angriff auf die Parteienrechte der MLPD. Der Bundeswahlausschuss brachte damit zum Ausdruck, dass er zu einem offenen Bruch der Gesetze und bisheriger Praxis (Feststellung der Parteieigenschaft in den letzten Jahren) bereit ist, offenbar um in der jetzigen Situation die bundesweite Kandidatur einer revolutionären Kraft zu verhindern. Neben der Wahlteilnahme sollen offenbar auch weitere Betätigungsfelder der Partei eingeschränkt werden.

 

Die MLPD nimmt das unter keinen Umständen hin. Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat daher am 13.12.2024 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Bundeswahlausschuss gestellt (Aktenzeichen: 2 BvQ 75/24).

 

In der Antragsschrift heißt es unter anderem: „Die angefochtene Entscheidung des Bundeswahlausschusses findet ihre rechtliche Grundlage weder in den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes geschweige denn den Anforderungen des Art. 21 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes. … Sie ist als antikommunistische politische Unterdrückungsmaßnahme … zu bewerten. … Faktisch hat sie für die Teilnahme der Antragstellerin am Rechtsverkehr Auswirkungen, die zu einem weitgehenden Entzug der Parteienrechte unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots führen.“

 

Die Vorsitzende der MLPD, Gabi Fechtner, bezieht dazu in einer Erklärung vom 11.12.2024 wie folgt Stellung: „Trotz formeller Begründung geht es in Wahrheit um eine antikommunistisch motivierte reaktionäre bis faschistoide Unterdrückung. Denn unsere Satzung war in über 35 Jahren kein Hindernis für die Wahlzulassung! … Der Angriff gegen uns kommt nicht wegen 'Handlungsunfähigkeit', sondern gerade weil wir ausgesprochen handlungsfähig sind!“

 

Für weitere Informationen steht der Unterzeichner zur Verfügung.

 

Peter Klusmann, Rechtsanwalt

 

Hier die Pressemitteilung im pdf-Format

 

Hier der Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht im pdf-Format

 

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