Bundestagswahl
Bundesverfassungsgericht bestätigt undemokratische Hürden zur Wahlzulassung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem heute veröffentlichten Urteil die undemokratische Hürde für die Wahlzulassung in Form des vorherigen Sammelns von Unterstützungsunterschriften bestätigt. Auch die Höhe der zu sammelnden Unterschriften (für Landeslisten bis zu 2000, für Direktkanditaten bis zu 200) sieht es als gerechtfertigt an.
Abgelehnt wurde damit eine Klage der ödp, die sie bereits 2023 eingereicht hatte.
Die MLPD hatte sofort nach dem Zusammenbruch der Ampel-Regierung und der Ausrufung von Neuwahlen zum Bundestag gefordert, dass die Kurzfristigkeit zum Anlass genommen wird, die Unterschriftenquoren für die Bundestagswahlen abzuschaffen, zumindest angesichts der verkürzten Zeit drastisch zu senken. (siehe hier)
In seinem Urteil gibt das Gericht zu und bestätigt, dass das vorherige geforderte Unterschriftensammeln das Recht kleinerer Parteien zwar ihr Recht beschränke, Wahlvorschläge zu machen. Dies diene aber ausdrücklich dem Zweck, dass nicht zu viele Parteien auf dem Wahlzettel landen. Also auch eine bewusste Bevormundung von Millionen Wählerinnen und Wählern und Einschränkung ihrer demokratischen Wahlrechte.
Das Gericht meint in seiner Urteilsbegründung doch allen Ernstes, dass mit den geltenden Regeln eine Stimmenzersplitterung vermieden wird und damit stabile Mehrheits- und Regierungsverhältnisse ermöglicht werden würden. Als würde die derzeitige offene politische Krise in Deutschland nicht existieren und es den krachenden Zusammenbruch der Ampel-Regierung nicht geben hätte.
Eine erneute Provokation undemokratischer Wahlbehinderungen. Daher:
Jetzt erst recht!
- Aufhebung bzw. drastische Senkung der Unterschriftenhürden
- Verteidigt die Parteienrechte der MLPD. Unterstützt ihren Wahlkampf! (siehe dazu hier mehr)