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Ausführliche Presseinformation zu juristischen Seiten der Sondersitzung des Bundeswahlausschusses
Die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner hat eine ausführliche Presseinformation veröffentlicht, in der Punkt für Punkt nachgewiesen wird, dass der Beschluss des Bundeswahlausschusses, die MLPD nicht zur Bundestagswahl zulassen zu wollen, juristisch unhaltbar ist.
Bei der Sondersitzung des Bundeswahlausschusses am 10. Dezember vertraten Pressesprecher Peter Weispfenning und die Rechtsanwälte Frank Jasenski und Peter Klusmann die MLPD. Am Ende einer kontroversen Diskussion entschied der Ausschuss mit sieben zu drei Stimmen, dass die Beteiligunsanzeige der MLPD zur Bundestagswahl 2025 "nicht wirksam" gewesen sei und die MLPD entsprechend nicht zu den Neuwahlen zugelassen werde.
"Mehr noch, der Vorstand sei 'handlungsunfähig', was ein weitgehender Angriff auf die Parteienrechte der MLPD ist", schreiben die Anwälte in einer Presseerklärung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner hat eine ausführliche Presseinformation veröffentlicht, in der Punkt für Punkt nachgewiesen wird, dass der Beschluss des Bundeswahlausschusses juristisch unhaltbar ist. Die Presseinformation steht hier zur Verfügung.