Lisa Gärtner gegen das Land Thüringen

Lisa Gärtner gegen das Land Thüringen

Großer Erfolg - MLPD verteidigt demokratische Grundrechte in Thüringen

Unter der Überschrift "Prozess Lisa Gärtner gegen das Land Thüringen am Verwaltungsgericht Gera - MLPD verteidigt demokratische Grundrechte in Thüringen" hat das Zentralkomitee der MLPD folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Großer Erfolg - MLPD verteidigt demokratische Grundrechte in Thüringen
(rf-foto)

Statt einer geplanten Stunde dauerte der Prozess am Verwaltungsgericht Gera am Donnerstag, den 12.12. ganze 5,25 Stunden. Lisa Gärtner, jugendpolitische Sprecherin der MLPD, klagte gegen den Freistaat Thüringen und die Stadt Saalfeld auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Flugblatt-Verteil-Verbots und der Platzverweise am 17. Mai 2018 bei der Protest-Kundgebung in Saalfeld. Diese fand statt gegen das ebenfalls rechtswidrige Verbot des damaligen Rebellischen Musikfestivals an Pfingsten in Südthüringen.

 

Der Befangenheitsantrag vom April gegen Richter Amelung wurde im Vorfeld vom Gericht abgelehnt. Dieser war gestellt worden wegen dessen engen Verbindungen zur faschistischen AfD. Doch, siehe da: Richter Amelung hatte plötzlich Urlaub, obwohl er als vorsitzender Richter den Termin selbst angesetzt hatte. De facto erreichten die Kläger jedenfalls ihr Ziel, dass Richter Amelung nicht über diesen Fall entscheiden darf. Das VG Gera ist nach der breiten öffentlichen Kritik durch die Kläger sowie die öffentlichen Vorwürfe gegen Richter Fuchs stark unter Druck geraten.

 

In der Hauptsache gab das Gericht den Klägern Recht: Es war rechtswidrig, dass mit Bezugnahme auf die Verordnung der Stadt Saalfeld das Recht auf freie Meinungsäußerung am 17.5.18 außer Kraft gesetzt wurde! In der Folge wurde damals verboten, dass das Flugblatt des REBELL verteilt werden darf und den Verteilern Platzverweise ausgesprochen.

 

Die Stadt Saalfeld gestand ein, dass ihre damalige Verordnung nicht zulässig war und das im Grundgesetz verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung dadurch nicht eingeschränkt werden darf. Die Satzung, die sogar Mustersatzung vom deutschen Städte- und Gemeindebund ist, wurde wegen unserer Intervention geändert, was allen fortschrittlichen Menschen nutzt.

 

In der dritten Frage der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes und des durch sie durchgesetzten Flugblatt-Verteil-Verbots erfolgte vor Ort noch kein Urteil. Das Gericht deutete aber an, „Herrn Steinbiß zu glauben“ und deshalb die Polizei und den Freistaat nicht zu belangen. Der Zeuge der Polizei, der damalige Einsatzleiter Steinbiß, hatte auffällig viele Gedächtnislücken und wollte sich nicht mehr erinnern, dass er ein solches Verbot ausgesprochen habe. Die Gegenseite bewies das Gegenteil. Kommt es so, wird der Polizei und dem Freistaat im Nachhinein ein Freifahrtsschein ausgestellt für ihr damals rechtswidriges Verhalten.

 

Im Schlussplädoyer machte Lisa Gärtner deutlich: Es ist mittlerweile richterlich verbrieft, dass 2018 dem Rebellischen Musikfestival und allen Organisatoren und Unterstützern Unrecht angetan wurde. Die Richter nickten, als Lisa Gärtner sagte, „dass dies einer der schwersten Grundrechtseingriffe der letzten Jahre in Thüringen war. Als Marxisten-Leninisten kämpften wir damals aufrecht für die demokratischen Rechte und Freiheiten. Die Polizei allerdings setzte damals durch, dass Unrecht zu Recht gemacht wurde. Heute muss das Gericht entscheiden, ob es demokratische Rechte verteidigt oder der Polizei einen Freifahrtschein gibt.“