ArcelorMittal vs. Flugblattverteiler der MLPD
Sieg auf ganzer Linie! Astreiner Freispruch für Otwin H.!
ArcelorMittal hatte über die Staatsanwaltschaft Essen ein Strafverfahren einleiten lassen wegen angeblichen Hausfriedensbruchs durch Unterstützer der MLPD. Ihr Vergehen: Verteilung von Flugblättern, Verkauf der Zeitung "Rote Fahne", Diskussionen mit der Belegschaft vor dem Tor der Kokerei in Bottrop. Die Prozessbesucher verfolgten gespannt das Gerichtsverfahren.
Der „Beklagte“ hatte die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen: „Ich bin seit Jahrzehnten vor verschiedenen Werkstoren tätig gewesen … da gab es nie irgendwelchen Ärger. Selbst bei der Kokerei war das gang und gäbe. Doch seit gut einem Jahr hat sich dort der Wind gedreht. Fast jede Aktivität endet mit einem Polizeieinsatz. … Ich sehe das Ganze als Einschüchterung und Beschränkung der politischen Aktivität der MLPD." Auf den Hinweis der Richterin, das die Ausführungen zu weit gehen würden, entgegnete Otwin H, dass es ihm schon gestattet sein müsse, dass Gebahren von ArcelorMittal in die derzeitige politische Situation einzuordnen, wo es um Versuche der Kriminalisierung der MLPD und der ganzen Arbeiterbewegung gehe.
Mithilfe einer Luftaufnahme auf einem riesigen Bildschirm ließen sich die Richterin und die Staatsanwältin genau das Gelände erklären, wo wer gestanden hat, wo das Betriebsgelände anfängt und endet. Auch der vorgeladene Zeuge – Mitarbeiter der Werksleitung von ArcelorMittal – konnte nur bestätigen, was alle im Raum sahen – ein nicht eingefriedetes Gelände mit einer ganz normalen Straße. Es stellte sich dann auch noch heraus, dass diese Straße – auf dessen Gehweg sich die Verteiler in der Regel aufhalten – zudem die Zufahrtsstraße eines hinter der Kokerei gelegenen anderen Betriebes ist.
Im Raum stand auch die Behauptung der Werksleitung, dass Otwin und einem weiteren „Mann“ ein lebenslang geltendes Hausverbot erteilt worden wäre. Dazu gab es allerdings keinerlei Unterlagen. Auch die Staatsanwältin musste passen.
Staatsanwältin und Richterin konnten nach eingehender Prüfung nur zu dem Schluss kommen, dass keine Straftat vorliege, der „Angeklagte“ freizusprechen ist und die Kosten des Verfahrens der Landeskasse zufallen.
Otwin H. hatte noch Gelegenheit für ein letztes Wort. Er führte unter anderem aus, dass dieses Urteil in der heutigen Situation umso wichtiger ist, wo generell die demokratischen Rechte und Freiheiten immer mehr eingeschränkt werden (sollen), angesichts der derzeitigen Arbeitskämpfe gegen drohende Werksschließungen und Massenentlassungen.
Die Freude aller Beteiligten über dieses Urteil war natürlich riesengroß, wie sich auf dem Bild unschwer erkennen lässt. Es bestätigt sich: Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren! In diesem Sinne: Glück Auf