Berichterstattung DHKP/C-Prozess

Berichterstattung DHKP/C-Prozess

Rücknahme der Verfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung überfällig

Am 27. November erschien auf Rote Fahne News ein Artikel über die Urteile im DHKP/C-Prozess. Rechtsanwalt Roland Meister hat dazu Anmerkungen.

Rechtsanwalt Roland Meister

Sie beziehen sich auf diesen Artikel: Antikommunistisches Gesinnungsurteil im Prozess gegen Grup-Yorum-Mitglieder

Zum Urteil

Özgül Emre wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt (die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre beantragt); Ihsan Cibelik wurde zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt (die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre zehn Monate beantragt). Serkan Küpeli ist zu 3 Jahren 3 Monaten verurteilt worden. (die Bundesanwaltschaft hatte 3 Jahre 10 Monate beantragt). Obwohl alle drei inzwischen 31 Monate in Untersuchungshaft sind, wurde lediglich bei Serkan Küpeli der Haftbefehl unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt, da er inzwischen deutlich mehr als zwei Drittel der Strafe, die im Urteil verkündet worden ist, verbüßt hat. Bei Ihsan Cibelik wurde noch nicht einmal berücksichtigt, dass er während der Haft an Prostatakrebs erkrankte und seine Behandlung lange Zeit durch die Verantwortlichen verschleppt wurde.

Nicht alle drei sind Grup-Yorum-Mitglieder

Es ist nicht richtig, alle drei als Grup Yorum-Mitglieder zu bezeichnen. Mitglied der Musikband Grup Yorum ist lediglich Ihsan Cibelik. Die Verurteilung erfolgte, weil den dreien Tätigkeiten für die revolutionäre DHKP/C vorgeworfen wurden, die wegen ihres Widerstandes gegen das faschistische Erdoganregime als terroristische Organisation im Ausland seitens der Bundesregierung, dem Generalbundesanwalt im Einklang mit dem Erdoganregime bezeichnet wird. Özgül Emre ist eine bekannte revolutionäre Journalistin, Serkan Küpeli, der in Deutschland geboren ist, ist vor allem in Hamburg als aktiver Antifaschist und Sozialist tätig gewesen.

Nur durch Verfolgungsermächtigung der Bundesregierung ist der Prozess möglich

Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass sich die „Beweise“ wesentlich auf sogenannte Rechtshilfeinformationen aus der Türkei und die Tätigkeit eines V-Mannes des deutschen Inlandsgeheimdienstes "Bundesamt für Verfassungsschutz" stützen, die seitens des Staatsschutzsenats als glaubwürdig angesehen wurden. Der Prozess fand aufgrund einer Verfolgungsermächtigung der Bundesregierung statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es wird Revision gegen das Urteil eingelegt. Wenn die Bundesregierung die Verfolgungsermächtigung zurücknimmt, müssen auch Özgül Emre und Ihsan Cibelik sofort freigelassen werden. Die Forderung nach einer Rücknahme der Verfolgungsermächtigung an die Bundesregierung, konkret dem Bundesminister für Justiz, ist von daher nach wie vor von großer Bedeutung. Dies gilt nicht nur für die Prozesse gegen angebliche Mitglieder der DHKP/C, sondern auch für die 129 a/b StGB -Verfahren gegen angebliche PKK-Mitglieder.

 

Mit solidarischen Grüßen
Roland Meister, Rechtsanwalt