Repression
„Gefährderansprache“ für Anatole Braungart „wäre“ rechtswidrig gewesen
Am 7.8.24 wollte unser Listenkandidat zur Landtagswahl und Direktkandidat für die MLPD zur Bundestagswahl in Jena, Anatole Braungart, mit weiteren Bekannten an gegebenenfalls stattfindenden Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung im Stadtteilzentrum Lisa (Jena) teilnehmen.
Auf dem Weg dorthin wurde die kleine Gruppe von einer Polizeieinheit umringt, Personalien festgestellt, Körper abgetastet, Taschen einschließlich der Portemonnaies durchsucht. Es erfolgte eine „Gefährderansprache“ gegen unseren Kandidaten.
Auf eine eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde antwortet Herr Huhn für die Landespolizeidirektion am 15. November: „Dass es sich nicht um eine klassische bzw. formelle ‚Gefährderansprache’ im polizeirechtlichen Kontext handelte (…). Sofern hier ein falscher Begriff verwendet worden ist, bedauern wir dies. Eine klassische ‚Gefährderansprache‘ wäre nicht rechtmäßig gewesen.“
Anatole Braungart erklärt dazu: „Das Vorgehen der Polizei war völlig unverhältnismäßig. Mit solchen Begriffen wie ‚Gefährderansprache‘ zu hantieren geht gar nicht. Immerhin sind damit weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in meine persönlichen und demokratischen Rechte verbunden. Es war überfällig, dass die Landespolizeidirektion nun einräumt, dass dies rechtswidrig ist. Dass wir umringt, abgetastet und darauf hingewiesen wurden, ‚hektische Bewegungen zu unterlassen‘ wird immer noch verteidigt. Das hätte der Sicherheit der eingesetzten Beamten gedient. Antifaschisten sind doch keine Schwerverbrecher! Statt auf die Absicht zu friedlichen Protest so zu reagieren, sollte der Staat sich lieber um ein Verbot der AfD und ihrer Jugendorganisation kümmern. Das ist die richtige Lehre aus unserer Geschichte!“